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Ermittlungserfolg: Betreiber von mindestens 75 Fakeshops aufgedeckt


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Auch Fakeshop-Betreiber müssen jederzeit damit rechnen, dass die Polizei vor ihrer Tür steht. Denn trotz schwerer Ermittlungsarbeit werden Betrugsfälle in Zusammenhang mit Fakeshops verfolgt. Ende April ist der Zentralstelle Cybercrime Bayern gemeinsam mit anderen Behörden ein Schlag gegen Fakeshop-Betreiber gelungen.

Leider müssen wir auf Onlinewarnungen.de immer wieder über Fakeshops berichten. Diese kassieren das Geld vom Kunden, meist per Überweisung, liefern dann aber keine Ware. Da die Onlineshops mit fingierten Daten und Adressen betrieben werden, ist auf zivilrechtlichem Weg oft kein Geld zurückzuholen. Den Opfern bleibt nur Strafanzeige wegen versuchtem Betrug zu erstatten. Dass dies durchaus sinnvoll und nötig ist, um die Kriminellen zu stoppen, zeigt jetzt ein Ermittlungserfolg aus Bayern.

Nach langer und intensiver Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck konnten im April 2017 drei mutmaßliche Betreiber von Internet-Fakeshops identifiziert werden. Die Zusammenarbeit der Zentralstelle Cybercrime Bayern mit den Cybercops“ (IT- und Wirtschaftsexperten) der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck und Polizeikräften aus Nordrhein-Westfalen hat sich ausgezahlt. Festgenommen wurden die drei Personen in Nordrhein-Westfalen, für die der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bamberg Haftbefehl erlassen hat. Sie befinden sich jetzt in verschiedenen bayrischen Justizvollzugsanstalten. 

Der Ermittlungserfolg in Zahlen 

Die Beschuldigten werden verdächtigt, mindestens 75 Fakeshops im Internet eröffnet zu haben. Angeboten wurden auf den gefälschten Webseiten vor allem hochwertige Konsumgüter, die im Voraus per Überweisung zu bezahlen waren. Die gutgläubigen Geschädigten bleiben auf dem Schaden sitzen, da keine Ware geliefert wurde. Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse in Zahlungen können sich sehen lassen:

  • 3 beschuldigte Personen wurden festgenommen
  • 47 Bankkonten unter falschem Namen wurden aufgedeckt
  • 75 Fakeshops konnten vom Netz genommen werden
  • 100 falsche Personen- und Adressdaten wurden ermittelt
  • 500 Personen wurden geschädigt, davon 400 mit Wohnsitz in Deutschland
  • 220.000 Euro Schadenssumme bisher

Die falschen Personen- und Adressdaten wurden von den Beschuldigten nicht nur für den Betrieb der Fakeshops verwendet. Darüber wurden auch Bestellungen im Internet ausgelöst.

Welche Strafe erwartet die Beschuldigten bei einer Verurteilung?

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg informiert in ihrer Pressemitteilung auch über das zu erwartende Strafmaß. Danach sieht das Gesetz für den gewerbs- und bandenmäßigen Betrug eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.

Was halten Sie von dem Ermittlungserfolg?

Allein unsere Leser melden uns täglich bis zu zehn neue Fakeshops, was das Ausmaß dieser Betrugsform ansatzweise deutlich macht. Wir begrüßen, dass die Strafverfolgungsbehörden an dem Thema dran bleiben, auch wenn manche Geschädigte dieses Gefühl oft nicht haben. Allerdings finden die Ermittlungen häufig im Hintergrund ohne mediale Berichterstattung statt und sind sehr langwierig. Deshalb sollten alle Opfer von Fakeshops in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei erstatten, unabhängig von der Höhe des Betrages.

Uns interessiert Ihre Meinung zu dem Erfolg der bayrischen Kriminalpolizei. Nutzen Sie die Kommentare unter dem Artikel, um sich mit anderen Lesern auszutauschen.

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