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Französischer Hersteller ruft verschiedene Sorten Ziegenrohmilchkäse zurück


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Das Portal lebensmittelwarnung.de vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor einem Rückruf von französischem Ziegenrohmilchkäse. Betroffen sind mehrere Sorten des französischen Herstellers Gaec Caperan. Welche Sorten genau betroffen sind und wo der Käse verkauft wurde, lesen Sie im Artikel.

Gerade bei Lebensmitteln muss man vorsichtig sein. Stimmt etwas mit der Qualität nicht, kann sich das auf die Gesundheit auswirken. Von Durchfallerkrankungen bis hin zu lebensgefährlichen Vergiftungen ist dann alles möglich. Je nachdem, was mit dem Nahrungsmittel nicht stimmt. Nicht zuletzt hat der Fipronil-Skandal ziemlich große Wellen geschlagen.

Auch Käse ist immer wieder von Rückrufen betroffen. So jetzt auch der Ziegenrohmilchkäse des französischen Herstellers Gaec Caperan. Verschiedene Käsesorten sind mit Listerien (Listeria monocytogenes) kontaminiert. Sollten Sie die betroffenen Sorten Ziegenrohmilchkäse verzehren, kann das Überlkeit, Erbrechen und Durchfall hervorrufen. Die Symptome wirken zunächst wie ein grippaler Infekt. Bei immunschwachen Menschen, Kindern und Schwangeren können die Symptome schlimmer ausfallen. Ohne Behandlung können Listerien Blutvergiftung und Hirnhautentzündung hervorrufen. Auch ein tödlicher Verlauf ist möglich.

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Welche Käsesorten sind vom Rückruf betroffen?

Es geht um verschiedene Sorten Ziegenrohmilchkäse mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) von 10.08.2017 bis 04.10.2017. Folgende Produkte stehen dabei auf der Rückrufliste:

  • Buchette Cap 100 g
  • Figue Gap 200 g
  • Bouyguette GAP 150 g
  • Caperou Gap 40 g
  • Chabis Feuille Gap 135 g
  • Boule Thym 90 g
  • Lorenthym Affine 150 g
  • Rond Occitan GAP 220g
  • Tomette Cendree Gap 500 g
  • Tomette Blanche Gap 500 g
  • Le Lorenthym (150 g)
  • Figue a la rose chèvre fermier (125 g)

Die Identifikationsnummer ist die FR 31 358 001 CE. Dabei geht es um die Lotnummern 162 bis 215.

Verkauft wurden die Käsesorten in den folgenden Bundesländern:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Schleswig-Holstein

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was soll mit dem Käse passieren?

In der Rückrufmeldung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit steht nicht, was Sie mit den betroffenen Produkten machen sollen. Normalerweise werden die Artikel zu dem Händler zurückgebracht, wo Sie die Produkte auch gekauft haben. 

Auf keinen Fall sollten Sie aber den betroffenen Käse verzehren!

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