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FUNNY FRISCH Rückruf: Chipsfrisch ungarisch 175g – Falscher Inhalt


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Intersnack muss eine Charge Kartoffelchips „Chipsfrisch ungarisch 175g“ zurückrufen. Grund für den Rückruf ist eine Fehlabfüllung, die für Allergiker gefährlich werden könnte.

Bei Lebensmitteln gelten strenge Qualitätskontrollen, dennoch kann es manchmal zu Verunreinigungen mit Bakterien (z.B. Salmonellen, wie vor Kurzem bei Lidl und XOX), Fremdkörpern (wie z.B. Glasstücken bei einem kürzlichen REWE-Rückruf) oder zu sonstigen Produktionsfehlern kommen. Die Firmen bemühen sich in solchen Fällen um einen zügigen Rückruf.

Bei den Chips in diesem Fall geht es um ein eigentlich einwandfreies Nahrungsmittel, das in der falschen Verpackung gelandet ist. Konkret wurde in einigen Packungen des Produktes FUNNY FRISCH Chipsfrisch ungarisch die Sorte Sorte „Sour Cream“ abgefüllt.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Welche Gefahr besteht?

Die Gewürzmischung für die „Sour Cream“ -Chips enthält Milch. Bei Menschen mit einer Milcheiweißallergie können diverse allergische Reaktionen auftreten. Sollten Sie eine solche Allergie haben, dann essen Sie die Chips auf keinen Fall.

Welche Charge der Chips wird zurückgerufen?

Vom Rückruf ist derzeit ausschließlich das Produkt Chipsfrisch ungarisch 175g des Herstellers Intersnack mit der Chargennummer: LGQ 07 E 25.06.2018 betroffen. Die Nummer steht auf der Rückseite der Verpackung in der oberen linken Ecke.

Was sollen Verbraucher mit den FUNNY FRISCH Chips machen?

Die Chips sind von einwandfreier Qualität. Sollten Sie also keine Allergie auf Milcheiweiß haben, so können Sie die Chips gefahrlos verzehren. Falls Sie das Produkt dennoch zurückgeben möchten, bittet die Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG seine Kunden darum, die Ware einzuschicken. Offensichtlich ist eine Rückgabe im Handel nicht vorgesehen.

Die betroffenen Chips sollen Sie Portofrei an folgende Adresse senden:

Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG
“Chipsfrisch ungarisch“
Erna-Scheffler-Str. 3
51103 Köln

Bitte geben Sie für die Ersatzlieferung unbedingt Ihren Namen und die Adresse an. Einen Kassenbon brauchen Sie nicht beizulegen. 

Für die entstanden Unannehmlichkeiten entschuldigt sich das Unternehmen bei allen Betroffenen Verbrauchern.

Nützliche Links zu diesem Thema

Der Artikel wurde von Florian Seitz verfasst.

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