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BKA-Warnung: Anrufe im Namen des Bundeskanzleramts


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Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer neuerlichen CEO-Betrugsmasche, bei der sich der Betrügende als Mitarbeiter des Bundeskanzleramts ausgibt und Spenden aus der Wirtschaft sammle. Schreibt Ihnen also ein „Uwe Becker“, sollten Sie zweimal lesen und ggf. weder antworten noch zurückrufen.

In der Meldung vom 14. Dezember heißt es über diese CEO-Betrugsmasche, dass ein angeblicher Mitarbeiter vom Bundeskanzleramt per Telefon oder E-Mail Kontakt mit Unternehmen sucht, um dann um vertrauliche Gespräche mit der Geschäftsleitung zu bitten. Der Anrufer gibt sich oft als Uwe Becker aus und erklärt, dass er im Auftrag des sicherheitspolitischen Beraters der Bundeskanzlerin handle. Angeblich möchte die Bundesregierung Geiseln freikaufen und benötigt dafür die Unterstützung aus der Wirtschaft. Es geht um Spenden in Höhe von zwei- bis dreistelligen Millionenbeträgen.

Gleich vorab möchten wir darauf hinweisen, dass das Bundeskanzleramt keinen telefonischen Kontakt zu Unternehmen sucht, um für Spenden für die Bundesregierung zu werben. Es handelt sich um Betrug.

Generell beobachten wir eine Zunahme von Straftaten, bei denen sich Kriminelle als andere Personen ausgeben. Auch das Bundeskriminalamt ist vor dem Missbrauch des Namens der Behörde nicht befreit. Weiter haben wir über gefälschte Haftbefehle, falsche Polizisten und gefälschte Vertreter großer Firmen berichtet.

Mein Unternehmen wurde angerufen, was tun?

Wenn ein Anruf von einem vermeintlichen Mitarbeiter des Bundeskanzleramts kam, heißt es im Weiteren der Meldung, dass es sich immer um einen Betrugsversuch handle. Werden Sie also angerufen, lassen Sie sich gar nicht erst überreden, dem Betrüger etwas zu zahlen, legen Sie am Besten sofort auf und erstatten Sie bei der Polizei Strafanzeige. Folgende Vorsichtsmaßnahmen sollten Unternehmen laut dem BKA beachten:

  • Gehen Sie nicht auf Telefonate mit angeblichen Mitarbeitern des Bundeskanzleramts ein, die Sie zu einer Spende auffordern.
  • Lassen Sie sich nicht zu einer Zahlung überreden.
  • Beenden Sie das Gespräch, legen Sie einfach auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Zudem kann es nützlich sein, wenn Sie sich die Nummer des Anrufenden notieren und den Vorfall bei der Bundesnetzagentur melden. Die Behörde verfolgt solche Fälle und kann unter Umständen eine Sperrung der Rufnummer veranlassen.

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Der Artikel wurde am 18.12.12017 von Maximilian Faeser verfasst.

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