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Rechnungen der Firma Real Love, Heilmann Online Vertrieb, LSM und Vemax unter Betrugsverdacht


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Viele Haushalte hatten in den letzten Tagen Rechnungen für Erotikdienste in ihrem Briefkasten. Bezahlt werden sollte die Nutzung von Sexseiten, die auf Facebook gepostet waren oder im Internet aufgerufen wurden. Wir warnen vor diesen Rechnungen und erklären, was betroffene Verbraucher tun sollten.

Wer Pornos sieht, muß zahlen. Das dachten sich wohl findige Ganoven, die mit ihrem Betrugstrick die Onlinewelt mit der Offlinewelt verbunden haben. Bisher unbekannt ist, ob die Kleinkriminellen aus dem Raum Bremen stammen oder unter Umständen demnächst bundesweit aktiv werden. Bisher tauchen die fingierten Rechnungen jedenfalls nur im Raum Bremen auf.

Das Vorgehen der Kriminellen ist besonders gemein. Sie stellen den Haushalten eine mit Namen adressierte Rechnung zu. Absender ist die Firma „Real Love“, die es laut den Ermittlungen der Bremer Kriminalpolizei nicht gibt. Laut der Rechnung haben die Nutzer im sozialen Netzwerk Facebook oder über Google auf einen Link zu einer kostenpflichtigen Erotikseite geklickt. Jetzt sollen sie die Nutzungskosten in Höhe von 49,86 Euro überweisen.

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Wer sich gern mal nackte Haut im Internet ansieht, könnte in die Verlegenheit geraten, den Forderungen der Betrüger nachzukommen. Schließlich erfährt so der Ehemann oder die Ehefrau nicht von den virtuellen Ausflügen. Tatsächlich stimmt das natürlich nicht, sondern ist frei erfunden.

Updates: Heilmann Online Vertrieb, LSM und Vemax versenden auch Rechnungen für Sex-Dienste

Update vom 23.10.2016 LSM und Vemax aus Tschechien

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet von weiteren Telefonsex-Rechnungen an deutsche Verbraucher. Diese stammen offensichtlich von den in Tschechien ansässigen Firmen LSM und Vemax. In Rechnung gestellt werden Kosten für angebliche Telefonsexgespräche. Die Verbraucherzentrale spricht von Gebühren zwischen 90 Euro und 195 Euro, die auf tschechische beziehungsweise slowakische Konten überweisen werden sollen. Wer eine derartige Rechnung in seinem Briefkasten findet, sollte nicht voreilig zahlen und sich zunächst mit der örtlichen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale auseinandersetzen. Die nächste Beratungsstelle finden Sie über diese Webseite.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Update vom 20.10.2016

Nachdem zunächst nur Rechnungen der Firma „Real Love“ in Umlauf gebracht wurden, sind jetzt Rechnungen der Firma „Heilmann Online Vertrieb“ aufgetaucht. Diese Firma sitzt angeblich in der Thomasstraße 18-20 in 44135 Dortmund. Inhalt des Schreibens ist die Inanspruchnahme von Leistungen im Internet, welche nicht pünktlich bezahlt wurden. Als Verweis werden mehrere unvollständige Internetadressen aufgeführt.

Wir raten Ihnen davon ab, diese Rechnungen zu bezahlen.

Woher stammen die Adressen auf der Rechnung?

Ganz klar ist das nicht. Denkbar ist, dass die Betrüger die Adressen aus dem Telefonbuch oder anderen öffentlichen Verzeichnissen nehmen. Aufgrund der regionalen Konzentration ist ebenso wahrscheinlich, dass die Ganoven die Adressen vor Ort an der Haustür erheben.

Teilweise werden die Anschriften der Empfänger vorher per Telefonanruf ermittelt oder stammen aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen. Auch die Verwendung von Adressdaten aus länger zurückliegenden Hackerangriffen ist denkbar.

Mahnung Vorsicht: Mahnung von FLX EK Forderungsmanagement

Dubiose Geschäftemacher möchten mit Mahnungen ahnungslose Verbraucher unter Druck setzen. Sie drohen mit Pfändung und Kontensperrung. Wir erklären, wie Sie sich verhalten sollen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Rechnung bekommen?

Grundsätzlich sollten Sie sich von derartigen unberechtigten Forderungen nicht aus der Ruhe bringen lassen. Das wichtigste ist, dass Sie nicht vorschnell bezahlen. Unter Umständen bekommen Sie nach einiger Zeit noch eine Mahnung. Spätestens dann sollten Sie die unberechtigte Forderung schriftlich zurückweisen. Dafür verwenden Sie am besten diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Dienstleistung. Eine Zahlungsaufforderung ist nur berechtigt, wenn es eine entsprechende Vertragserklärung gibt. Bei den fingierten Rechnungen ist dies nicht der Fall.

Laut der Bremer Polizei sollen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen lassen und den Rat der polizeilichen Beratungsstellen suchen. Außerdem können Sie eine Strafanzeige erstatten. Wir zeigen in einer Anleitung, wie Sie eine Strafanzeige via Internet erstatten.

Inkassoschreiben, Rechnungen und Mahnungen kommen auch per E-Mail in Ihr Postfach. Öffnen Sie nicht voreilig angehängte Dateien. Oft handelt es sich um Schadsoftware, die auf diesem Weg verbreitet wird.

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Quelle: Polizei Bremen

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