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Vorsicht Kostenfalle: Warnung vor routenplaner-maps.com (Update)


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Über Kosten macht sich heute bei der Routenberechnung niemand mehr Gedanken. Schließlich ist das wie die Nutzung von Suchmaschinen in Fleisch und Blut übergegangen. Windige Geschäftemacher nutzen das aus und stellen Kostenfallen auf. So wie auf der Webseite routenplaner-maps.com. Wir erklären, was Sie erwartet und was Sie mit der Rechnung tun sollten.

Immer wieder veröffentlichen windige Geschäftsleute neue Webseiten. Alle haben gemeinsam, dass mit einer bösartigen Masche den Verbrauchern das Geld aus der Tasche gezogen werden soll. Aktuell warnen wir vor routenplaner-maps.com. In der Vergangenheit haben wir schon vor routenprofi.net und maps-routenplaner.online gewarnt.

Welche Gefahr besteht auf routenplaner-maps.com?

Die betrügerische Webseite bietet im Grunde nur zwei Funktionen. Einerseits können Sie eine normale Route von A nach B berechnen. Außerdem gibt es auf der Seite ein kostenloses Gewinnspiel, bei dem Sie angeblich ein Navigationssystem oder eine Reise für 2 Personen auf die Malediven gewinnen können.

Die Kostenfalle schnappt sofort zu, wenn Sie auf der Seite aktiv werden. Es spielt nämlich keine Rolle, ob Sie eine Route über das Eingabeformular berechnen oder einfach nur an dem kostenlosen Gewinnspiel teilnehmen möchten. In beiden Fällen gelangen Sie zunächst auf eine Seite „Benutzerregistrierung“. Hier sollen Sie Ihre E-Mail-Adresse eingeben.

Doch genau an dieser Stelle sollen Sie abgezockt werden. Im Kleingedruckten der Webseite steht, dass die Mitgliedschaft auf dieser Webseite für 24 Monate 500 Euro kostet und im Voraus zu zahlen ist.

„Die 24 Monate Mitgliedschaft kostet bei Anmeldung 500,- Euro, die Abrechnung erfolgt im Voraus. „

Viele Verbraucher geraten so in eine Kostenfalle und wissen nicht, was sie mit der Rechnung von routenplaner-maps.com beziehungsweise der Web2Go Solution GmbH machen sollen.

Rechnung von Web2Go Solution GmbH – Was nun?

Haben Sie Ihre E-Mail auf der Webseite routenplaner-maps.com eingegeben, dann lässt die Rechnung nicht lange auf sich warten. Teilweise soll der Rechnungsbetrag mit Gutscheinen bezahlt werden. Doch so schnell sollten Sie der Zahlungsaufforderung nicht folgen. Zahlen Sie auf keinen Fall ohne genaue Prüfung der Rechnung. Fraglich ist nämlich, ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Das müsste geprüft werden, da auf der Webseite der gesetzlich vorgeschriebene Button „Zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich fehlt. Das hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem vergleichbaren Fall geraten:

Ob der Verbraucher tatsächlich einen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat und die geforderte Summe zahlen muss, muss im Einzelfall rechtlich überprüft werdenTelekommunikationsexpertin Martina Totz der Verbraucherzentrale

Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt aktuell die Verbraucher. In einem aktuellen Fall sollte ein Verbraucher die 500 Euro mit Amazon-Gutscheinen bezahlen.

PDF Download
Musterbrief der Verbraucherzentrale.

Oft werden die Nutzer mit Rechnungen, Mahnungen und Inkasso-Unternehmen eingeschüchtert. Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Weisen Sie die unberechtigte Forderung schriftlich zurück. Dafür können Sie diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen.

Die Abwehr der unberechtigten Forderung richten Sie an den Rechnungsversender an folgende Anschrift:

WEB2GO SOLUTION GMBH
Dr. Robert Ackermann
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

So schützen Sie sich in Zukunft vor Abzocker-Webseiten

Stutzig müssen Sie immer dann werden, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse unerwartet eingeben sollen. Im konkreten Beispiel ist nicht ersichtlich, warum Sie für eine Routenberechnung eine E-Mail-Adresse eingeben sollen. Brechen Sie den Vorgang im Zweifelsfall ab.

Ganz anders gelagert ist der Fall bei dem angeblich kostenlosen Gewinnspiel. Hier ist es logisch und sinnvoll, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse eingeben, damit Sie im Falle eines Gewinns benachrichtigt werden. Achten Sie genau darauf, wo Sie Daten eingeben.

Zusammenfassung

 Geben Sie keine persönlichen Daten ein, wenn das nicht notwendig ist
 Lesen Sie auf neuen Webseiten genau die Bedingungen, bevor Sie Daten eingeben oder Dienste nutzen
 Registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten nicht auf unverschlüsselten Webseiten. Weitere Informationen dazu lesen Sie in unserem HTTPS-Ratgeber.

Update: Ankündigung der Pfändung und Widerspruch

04.04.2017 Es gibt neue Entwicklungen. Mittlerweile steht fest, dass den Absender der Rechnungen an der angegeben Adresse gar nicht gibt. Das bedeutet auch, dass Sie sich die Zusendung eines Widerspruchs gegen die Forderung sparen könne. Hinzu kommt, dass einige Kunden von routenplaner-maps.com die Ankündigung einer Pfändung erhalten haben. Wir berichten in einem separaten Artikel über die geplante Pfändung und was betroffenen Verbraucher tun sollten.

Haben Sie eine Rechnung von Web2Go Solution GmbH bekommen?

Wir haben Sie darauf reagiert und welche Tipps können Sie anderen Lesern mit auf den Weg geben. Bitte nutzen Sie die Kommentare unter diesem Artikel für Ihre Fragen und Ratschläge.

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Aktualisierungen

04.04.2017: Informationen aktualisiert
28.11.2016 :Artikel wurde erstellt.

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Benutzer-Bewertung
2.33 (3 Stimmen)

30 Gedanken zu „Vorsicht Kostenfalle: Warnung vor routenplaner-maps.com (Update)“

  1. Dank an Mike Belschner und seine Info-Seite!
    Ich bin z.Zt. „Opfer“ von incasso media solution AG wg. eines routenplaners, auf dem ich mir eine Route ausgedruckt habe. Seitdem wöchentlich Mahnungen und Drohungen. Aber ich bleibe standhaft, da ich ja weiß, dass es keine rechtliche Handhabe gibt. Welchen Sinn hat denn bei weiterer Belästigung eine Strafanzeige? Der Betreiber der incasso media solution ist ja anonym, die Anschrift in Berlin (Schwarzacher Str.) habe ich persönlich in Augenschein genommen-habe sogar Fotos von dem Haus- die Firma existiert dort natürlich nicht. Kann die Polizei denn was unternehmen, wenn der Betreiber der Seiten anonym bleibt?

    Antworten
  2. Wir haben eine massive Drohung einer Inkassofirma der „routenplaner-maps.com“ mit dem Termin für den 21.04.2017 erhalten. Nun habe ich wirklich große Angst, denn es waren schon einmal angsteinflößende, finstere Typen dieser Firma bei uns. Damals sind diese, trotz viel Kravall, nicht in unsere Wohnung eingedrungen. Was ist aber, wenn sie mir dieses Mal die Tür eintreten? Ich bin sehr krank und kann mich doch gar nicht wehren und wenn die Polizei nicht mehr rechtzeitig eintrifft? Was dann? Wie kann ich mich, vor allem aber meine Tochter und meine Frau, schützen? Wer weiß denn, wozu diese Kerle alles fähig sind?

    Antworten
  3. Bei mir ist auch eine Pfändung im April angekündigt.
    Ich soll mittlerweile 750€ zahlen (mit Amazon Gutscheinen..)
    Können die wirklich meine Tür aufbrechen wenn ich nicht da bin???
    Ich werde denen auf alle Fälle noch heute diesen Brief schicken…Die Rechnung ist bei mir schon vor einem Jahr gekommen. Habe einige Aufforderungen ingnoriert.

    Antworten
    • Ich habe auch so eine Nachricht bekommen das im April 2017 die Inkasso Firma zu mir kommt und meine Wertgegenstände pfänden kommt. Sollte ich die Tür nicht öffnen wird die Polizei hinzugezogen. WAS IST DAS FÜR EIN ASSI VERHALTEN VON DENEN ??? Und ich habe nicht eine Rechnung bekommen geschweige denn eine Mahnung.

      Antworten
  4. Auch ich habe heute diese Terminandrohung einer Pfändung bekommen weil icheine Rechnung. -die ich übrigens nie bekommen habe – nicht bezahlt haben soll.
    Ich kenne dieses Unternehmen gar nicht und habe noch nicht einmal irgendeinen Routenplaner jemals aufgerufen da ich ein Auto mit Navy habe.
    Ich zahle mit Sicherheit nicht und schon gar nicht mit Amazon Gutscheinen ?

    Antworten
  5. Habe heute diese Mitteilung bekommen! Was soll ich machen? Leider haben Sie die offene Rechnung mit der Nummer 54718 vom 22.11.2016 noch immer nicht beglichen.
    Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt.
    Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 10.03.2017 um 10:00 Uhr unser Inkasso Außendienst Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.
    Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird für den Folgetag eine Spedition beauftragt.
    Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlosser hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird.
    Die Mehrkosten müssen wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen.
    Sollten Sie Widerstand leisten, werden wir die Polizei hinzuziehen.
    Die einzige Möglichkeit diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Bezahlung des offenen Betrages von 750,00 Euro per Amazon Gutschein, dem sicheren online Bezahlsystem, bis spätestens Mittwoch, den 08.03.2017.
    Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns umgehend Amazon Gutscheine im Wert von 750,00 Euro per E-Mail, anderenfalls sind wir gezwungen, Ihre Wertgegenstände zu pfänden und zu veräußern.
    Sie erhalten Amazon Gutscheine unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Netto, Penny, REWE, DM Drogeriemärkten und vielen mehr.
    Sie können Amazon Gutscheine auch bequem von zu Hause aus über Ihr Amazon Konto unter http://www.amazon.de kaufen.
    Gruß Stefan

    Antworten
  6. Hallo Zusammen. Jetzt droht die Web 2 go Solution, dass Sie mit einem Kleintransporter vorbei kommen und Wertgegenstände mitnehmen. Hat das auch jemand von Euch erhalten?

    Antworten
  7. Unglaublich…ich war nichteinmal auf der Seite, habe kein Auto und bekomme diese Rechnung. Ich hoffe diese Betrüger bekommen schnellstmöglich was sie verdienen!!!bl

    Antworten
  8. Als Direktor einer Schule habe auch ich eine Rechnung dieser Firma über 500 € erhalten. Da wir ein Netzwerk von über 50 PCs betreiben und unser WLAN auch ein wenig über das Schulgebäude hinausreicht, könnte auch jemand von außerhalb eine sogenannte Registrierung getätigt haben. Auch sind meine Schüler 10 – 14 jährig und somit sowieso nicht vertragsfähig. Auf meine dahingehende Antwort an die Firma kam natürlich eine Drohung mit Pfändung, Anzeige, etc.
    Habe jetzt den Musterbrief zur Kündigung heruntergeladen und an die Firma geschickt. Schauen wir mal wie es weitergeht

    Antworten
  9. Ich habe auch im Dezember eine solche Mail erhalten. Ebenso pünktlich nach einer Woche kam die Rechnung mit der Aufforderung, Amazon-Gutscheine zu kaufen und die Codes ihnen mitzuteilen. Ich hab schallend gelacht. Im Moment kommen Mahnungen im Wochentakt, die letzte letzte Woche mit der Androhung, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. (Diese kümmert sich garantiert nicht um privatrechtliche Angelegenheiten, sondern nur um Straftaten). Ich warte, ob irgendwann mal ein Mahnbescheid kommt. Dann werde ich natürlich tätig, vorher nicht.

    Antworten
  10. Ich habe am 13.11.2016 auch so eine Rechnung per Mail erhalten und sollte 500 € in Form von Amazon-Gutscheinen zahlen. Erst war ich ein wenig irritiert, dann habe ich gar nichts getan. Pünktlich nach einer Woche kam die erste Mahnung und das ging im Wochentakt so weiter. Irgendwann habe ich die Polizei aufgesucht weil es nervig wurde. Selbige hat dazu geraten nicht zu zahlen (hätte ich sowieso nicht getan)Am 10. oder 11.12. hat es mir dann gereicht, Androhungen von gerichtlichem Mahnbescheid, fett und rot und in Großbuchstaben brachten das Fass bei mir zum überlaufen. Ich habe mir den Musterbrief der Verbraucherzentrale runtergeladen und diesen, mit den Daten der Rechnung und allen erforderlichen Angaben versehen und per Einschreiben/Rückschein nach Frankfurt geschickt………..große „Überraschung“, der Brief kam zurück da diese Firma nicht existiert. Die Telekom als Provider habe ich schriftlich mitgeteilt meine Daten nicht rauszugeben. Die Antwort war sehr beruhigend da diese nur an Behörden ( Gerichte etc.) weitergegeben werden. Die letzte Mahnung kam einen Tag vor Heiligabend. Ich kann nur allen Betroffenen raten den Betrag nicht zu zahlen, mal schauen wer die größere Geduld und Gelassenheit besitzt. Fakt ist auf jeden Fall eines, wenn ich im Netz einen Einkauf tätige bekomme ich eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. und nicht mit dem lapidaren Satz…….der Rechnungsbetrag beträgt 500 € incl. der gesetzlichen MwSt..Ich bin als Selbständige vorsteuerabzugsberchtigt und so eine Rechnung wie diese würde wohl kein Finanzamt anerkennen. Vielleicht hilft dieser Kommentar ja ein wenig andere Betroffene von einer Zahlung abzuhalten.

    Antworten
    • Hallo. Dankeschön das beruhigt mich. Momentan habe ich die letzte Mahnung erhalten aber somit werde ich auch nicht bezahlen.

      Antworten
    • und in – 4 – Wochen kommt die Einstellung der Sta, weil kein Tatverdacht mehr besteht – Firma und Namen der Geschäftsführer sind nicht existent. Alles Show / HEISSE LUFT ! Auf keinen Fall zahlen ! Falls sich wider Erwarten jemand blicken lassen sollte, Polizei rufen, um Personalien der Beteiligten festzustellen, denn bislang gibt es außer den falschen Namen keine Beschuldigten in dem Strafverfahren !

      Antworten
  11. „Fraglich ist nämlich, ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Das müsste geprüft werden…“
    Das ist, gelinde gesagt, Bullschit! Hier muss überhauft nichts geprüft werden, da definitiv kein Vertrag so zu stande kommt. Solche Rechnungen, zumal per Email, können getrost ignoriert werden.

    Antworten

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