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Vorsicht: Schreiben vom Wirtschaftsregister ist ein Angebot


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Das ist kein Behördenbrief. Viele Selbständige und Unternehmen haben derzeit ein Formular vom Wirtschaftsregister für Deutsches und Schweizerisches Gewerbe im Briefkasten oder Faxgerät. Die Rücksendung des Formblattes wird teuer, denn es handelt sich um ein Angebot. Wir klären auf, was es damit auf sich hat.

Die sogenannte Branchenbuchabzocke ist den meisten Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern sicher bekannt. Ominöse Unternehmen versuchen den Empfänger mit einem amtlich wirkenden Formular in die Falle zu locken. Einige Firmen gehen davon aus, dass es sich um ein behördliches Anschreiben handelt und ergänzen die geforderten Daten. Wer dann noch seine Unterschrift darunter setzt und das Formular zurücksendet, ist oft viel Geld los.

Viele Nutzer fragen sich, ob es sich bei derartigen Geschäftsgebaren um Betrug handelt. Eindeutig lässt sich die Frage nicht beantworten. Betrug hin oder her, als unseriös lässt sich der Täuschungsversuch auf jeden Fall bezeichnen.

Unterschrift kostet 1.270 Euro für eine ungewisse Leistung

Aktuell versendet das Wirtschaftsregister für Deutschland und Schweiz ein derartiges Formblatt per Fax. Tatsächlich handelt es sich bei dem Anschreiben um ein Angebot, was man jedoch nur bei genauer Betrachtung erkennen kann. In das Auge des flüchtigen Betrachters fällt zunächst nur der fett gedruckte Schriftzug

„Ergänzen oder korrigieren Sie bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten bis spätestens: „

Ganz typisch für derartige Fallen ist, dass der Empfänger damit zeitlich unter Druck gesetzt wird. Auf die Rücksendefrist wird gleich an zwei Stellen hingewiesen. Wer den Schreibtisch voll hat, füllt das Formular schnell aus und sendet es ab, um es vom Tisch zu bekommen.

Doch dann wird es teuer. Unter „Laufzeit/Preis“ und im Kleingedruckten ist zu lesen, dass mit der Rücksendung des Formblattes ein Vertrag für die Eintragung in einem Online Wirtschaftsregister zustande kommt. Das lässt sich der Absender gut bezahlen. 1.270 Euro kostet der Spaß. Spaß deshalb, da vollkommen unklar ist, wofür Sie das Geld bezahlen. Denn das angebliche Online Wirtschaftsregister ist im Angebot nicht genannt.

 

Warnung Wirtschaftsregister Deutschland Schweiz
Für einen Eintrag in einem angeblichen Verzeichnis, was nicht näher bezeichnet ist, sollen Sie 1.270 Euro bezahlen. (Quelle: Auszug aus dem Formular)

Doch damit nicht genug. Sie wissen nicht einmal mit wem Sie den Vertrag abschließen, da auf dem Fax weder eine Anschrift noch eine Telefonnummer angegeben ist.

Zusammenfassung:

Unterschreiben Sie das Formblatt nur, wenn Sie einen kostenpflichtigen Eintrag in ein nicht bekanntes Onlineverzeichnis wünschen. Das Angebot ist unseriös, weil

  1. der konkrete Vertagspartner nicht angegeben ist,
  2. keine Kontaktdaten angegeben sind,
  3. das angebliche Onlineverzeichnis gar nicht näher bezeichnet ist,
  4. Zeitdruck ausgeübt wird

Sie haben das Formblatt vom Wirtschaftsregister schon unterschrieben?

Haben Sie das Formblatt vom Wirtschaftsregister für Deutschland und Schweiz unterzeichnet und zurückgesandt, dann bleibt Ihnen Ärger und Zeitaufwand nicht erspart. In diesem Fall werden Sie wahrscheinlich nach 14 Tagen eine Rechnung bekommen. Sie sollten nicht leichtfertig bezahlen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie anwaltlichen Rat einholen und gegebenenfalls gegen die Forderung vorgehen.

Haben Sie auch derartige Anschreiben bekommen?

Nur mit Ihrer Hilfe können wir andere Nutzer vor derartigen Täuschungsversuchen warnen. Falls Sie ähnliche Schreiben bekommen haben, dann senden Sie uns diese bitte per E-Mail an [email protected]. Wir berichten zeitnah darüber und helfen so, dass andere Unternehmen nicht darauf reinfallen.

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