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Musterbrief für die Geltendmachung der Gewährleistung (Mängelanzeige)


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Wenn gekaufte Produkte nicht einwandfrei funktionieren oder gar bei Auslieferung schon beschädigt sind, können Verbraucher gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Dieser muss im Rahmen der Sachmängelhaftung für eine Nachbesserung sorgen. Mit diesem Formular können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

Sie haben in einem Onlineshop oder im Einzelhandel Ware gekauft, die nicht einwandfrei ist? Dann können Sie die gesetzliche Gewährleistung nutzen. Alternativ haben Sie vor allem im Onlinehandel oft die Möglichkeit von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch zu machen. Stellen Sie den Mangel erst nach der Widerrufsfrist fest oder gilt das Widerrufsrecht eventuell gar nicht, dann machen Sie Produktfehler im Rahmen der Gewährleistung geltend. Diese sogenannte Sachmängelhaftung ist ein gesetzlicher Anspruch, den jeder Kunde hat. Unabhängig davon, ob Sie im Onlineshop oder im Einzelhandel kaufen.

Im Rahmen der Gewährleistung muss der Verkäufer für auftretende Mängel Abhilfe schaffen, die bereits bei Auslieferung der Ware vorhanden waren. Zunächst können Sie eine Ersatzlieferung oder Reparatur verlangen. Wurde der Artikel zweimal erfolglos nachgebessert, dann können sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Die gesetzliche Gewährleistung gilt in jedem Fall für zwei Jahre nach Erhalt des Produktes. Allerdings ist eine Reklamation nur innerhalb der ersten sechs Monate problemlos möglich. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Ratgeber „Umtausch, Rückgabe und Reklamation: Diese Rechte haben Verbraucher“ .  Wichtig ist, dass Sie Garantie und Gewährleistung nicht miteinander verwechseln:

Wann können Sie den Musterbrief verwenden?

Mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale können Sie Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen, wenn die gelieferte Ware einen Mangel hat. Dieser muss bereits bei der Auslieferung des Produkts vorhanden sein.

In den ersten sechs Monaten können Sie Schäden unkompliziert anzeigen, denn in dieser Zeit muss der Händler nachweisen können, dass die Mängel nicht bereits beim Kauf existiert haben. Wenn Sie nach Ablauf der ersten sechs Monate einen Mangel melden, dann liegt die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestand, bei Ihnen. In diesem Falle ist es meist kompliziert, dem Händler glaubhaft zu machen, dass der Schaden auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bereits beim Kauf bestand.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was ist beim Ausfüllen des Musterbriefes für die Sachmängelhaftung zu beachten?

Bei dem Musterbrief handelt es sich um eine Vorlage der Verbraucherzentrale, die Sie unbedingt noch an Ihre persönliche Situation anpassen müssen. Dazu sollten Sie den Text kopieren und ganz oben als Absender Ihre Daten und als Empfänger die Daten des Händlers einfügen. Ergänzen Sie die in Klammern stehenden Angaben und beschreiben Sie die Mängel ausführlich.

Den Brief sollten Sie unbedingt mit einem Nachweis versenden. Das geht entweder per Telefax mit einem Sendungsprotokoll oder Sie versenden das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Bei großen Onlinehändlern ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen in vielen Fällen unproblematisch per Anruf oder über die Webseite möglich. Nur wenn das nicht funktioniert, sollten Sie auch dort den Musterbrief der Verbraucherzentrale zur Anzeige von Mängeln beim Verkäufer verwenden.

Ihre Erfahrungen mit diesem Musterbrief

Haben Sie den Musterbrief bereits eingesetzt? War das erfolgreich oder wie hat das Unternehmen reagiert? Bitte berichten Sie von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unter diesem Artikel. Sie helfen damit allen Lesern von Onlinewarnungen.de.

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