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Betrugsmasche aus dem Ausland vor dem Aus: Preisansage für Auslandsanrufe Pflicht


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Einer Betrugsmasche aus dem Ausland wird von der Bundesnetzagentur die Grundlage entzogen. Betrüger rufen kurz auf Mobiltelefonen an und hoffen auf einen Rückruf des Angerufenen. Doch dieser Rückruf ist teuer. Damit Verbraucher zukünftig besser geschützt sind, werden die Kosten des Auslands-Anrufes zukünftig angesagt.

Moderne Handys bieten dem Nutzer einen praktischen Service an: Die Anzeige verpasster Anrufe. Gerne wird der unbekannte Teilnehmer zurückgerufen, denn hinter der Telefonnummer könnte sich ein entfernter Bekannter verbergen. Oder ein Geschäftspartner, vielleicht sogar jemand aus einem früheren Leben, der unbekannt verzogen war. Aus Höflichkeit oder aus Neugier drückt man auf dem Display den angezeigten Anruf, und schon kann es passieren, dass die nächste Telefonrechnung in ungeahnte Höhen entschwindet. Denn Betrüger nutzen die Arglosigkeit der Anrufer schamlos aus, indem sie bei einem Rückruf kassieren.

Denn der unbekannte Anrufer hatte nur kurz angerufen und sofort wieder aufgelegt, damit seine Telefonnummer in Ihrer Telefonliste erscheint. Oft klingelt das Smartphone bei diesen Ping-Anrufen nicht einmal. Wenn Sie dann guten Mutes zurückrufen, landen Sie in einer oft endlosen Warteschleife. Oder Sie hören eine Bandansage über fragwürdige Gewinnspiele, Schmuddelangebote oder internationale Zustelldienste. All dies kostet aber Gebühren, und zwar Ihre. Denn diese Ansagen haben nur den einzigen Zweck, den Anrufer möglichst lange in der Leitung zu halten und so die Verbindungskosten zu erhöhen.

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Dortmund oder Madagaskar?

Oft ähnelt die angezeigte Vorwahl einer Nummer im Inland. Die Vorwahl von Madagaskar ist 00261, sie ähnelt der von Koblenz: 0261. Serbien könnte man für Rostock halten: 00381 und 0381. Auch Liberia und Dortmund kann man auf den ersten Blick verwechseln: 00231 oder 0231. Die Bundesnetzagentur hat nun in einer Presseerklärung vom 8.2.2019 darauf hingewiesen, dass sie erneut gegen diese Kostenfallen vorgeht. Außerdem wurden für bereits abgerechnete Leistungen Rechnungslegungs- und Inkasso-Verbote ausgesprochen.

Ab sofort sind die Netzbetreiber wieder verpflichtet, für bestimmte internationale Vorwahlen eine kostenlose Preisansage einzublenden. Für 56 Länder, deren Ländervorwahl einer Ortsvorwahl in Deutschland sehr ähnlich ist, gilt nun diese Vorgabe. Notwendig wurde diese Maßnahme, weil am 31.12.2018 die bereits geltende Regelung ausgelaufen war. Im Monat Januar 2019 gingen dann aber 14 000 Beschwerden bei der Netzagentur von betroffenen Verbrauchern ein. Die Behörde nennt diese hohe Anzahl einen neuen Rekord an Beschwerden, und ordnete die Preisansage erneut an. Bis zum 1.3.2019 sollen die Mobilfunkanbieter und Netzbetreiber die Vorgabe umsetzen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Kostenlose Preisansage durch die Netzbetreiber

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, weist darauf hin: Preistransparenz ist der beste Schutz vor spontanen Rückrufen, die immense Kosten verursachen. Der getäuschte Teilnehmer kann das Gespräch sofort abbrechen, und es entstehen keine Kosten. Denn die betreffenden Netzbetreiber sind angewiesen, die Preisansage kostenlos einzubinden.

Vorsicht spart Kosten

Als Vorsichtsmaßnahme rät die Bundesnetzagentur allen Verbrauchern, Telefonnummern nicht zurückzurufen, wenn aus diesen Ländern kein Anruf erwartet wird. Verdächtige Verbindungen sollten der Behörde gemeldet werden.

Hohe Telefonkosten entstehen auch durch technische Manipulationen von Routern oder Telefonanlagen. Unlängst ist die Bundesnetzagentur eingeschritten und hat Kunden vor hohen Kosten für Auslandstelefonate durch Router-Hacking geschützt.

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