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Rechnungen: TK-Anbieter müssen Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit angeben


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Unübersichtliche Verträge und deren Inhalte im Bereich der Telekommunikation sollen bald der Vergangenheit angehören. Eine neue Verordnung der Bundesnetzagentur soll mehr Klarheit zu Leistungen, Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen für Telekommunkationsverträge schaffen. Auf jeder Rechnung steht zukünftig, bis wann der Verbraucher kündigen muss, um der Vertragsverlängerung zu entkommen.

Die sogenannte TK-Transparenzverordnung soll dafür sorgen, dass Sie genaue Angaben zu abgeschlossenen Verträgen erhalten. Die Verordnung sieht vor, dass in den Produktinformationsblättern unter anderem Informationen zu Datenübertragungsraten, Vertragsbestandteilen und -laufzeiten transparent dargestellt werden.

Folgende Angaben müssen Anbieter künftig machen, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen werden soll. Die TK-Transparenzverordnung sieht jedoch auch vor, diese Information auch für laufende Verträge bereitzustellen.

  • monatliche Kosten
  • Datenübertragungsraten
  • Vertragslaufzeiten
  • Angaben zu Vertragsverlängerungen und Kündigungen

Rechnungen informieren über Vertragslaufzeit und erleichtern Kündigung

Unübersichtliche Mindestvertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Vertragsverlängerungen haben dem Verbraucher bisher die Kündigung erschwert. Das soll sich durch die neue Verordnung der Bundesnetzagentur ändern. Auf der Telefonrechnung müssen bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit über einem Monat zukünftig zusätzliche Informationen ausgewiesen werden:

  • Datum des Vertragsbeginns
  • das aktuelle Ende der Mindestvertragslaufzeit
  • die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu vermeiden
  • einen Hinweis auf Informationen zum Ablauf des Anbieterwechsels

Diese Reglung bedeutet eine deutliche Vereinfachung von Kündigungen für den Verbraucher, da Fristen immer aktuell zur Hand sind.

In dieser Rubrik finden Sie Anleitungen.Kündigung von Verträgen und Onlinediensten leicht gemacht

Auf Onlinewarnungen.de finden Sie zahlreiche Anleitungen und Musterbriefe für die Kündigung von Verträgen oder die das Löschen von Onlinekonten bei zahlreichen Anbietern.

Hinweis auf Speed-Test

Durch die neue Verordnung werden Mobilfunk- und Festnetzanbieter verpflichtet, auf einen Speed-Test hinzuweisen. Diesen können Sie online unter www.breitbandmessung.de durchführen. Anschließend prüfen Sie anhand der gemessenen Datenübertragungsrate, ob diese mit der Information Ihres Anbieters übereinstimmt und Sie zu vereinbarten Leistungen surfen.

Öffentlichkeit hat Einsicht in Produktinformationsblätter

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich Muster für die geplanten Produktinformationsblätter online zur Verfügung gestellt. Bis zum 06.02.2017 wird die Öffentlichkeit gebeten, zu den Mustern Stellung zu nehmen.

Wann tritt die TK-Transparenzverordnung in Kraft?

Erlassen wurde die Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich von der Bundesnetzagentur im Dezember 2016. Laut der Bundesnetzagentur tritt die Verordnung ab dem 01.06.2017 in Kraft. Die Anbieter sollen so genug Zeit haben, die neuen Vorgaben entsprechend umsetzen zu können.

Sinnvoll oder nicht? Was halten Sie von der neuen TK-Transparenzverordnung? Nutzen Sie die Kommentarfunktion unter diesem Artikel und diskutieren Sie mit!

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4.33 (3 Stimmen)

2 Gedanken zu „Rechnungen: TK-Anbieter müssen Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit angeben“

  1. Längst überfällig gewesen! Ebenso müßte das für Stromanbieter gelten! Und in Bezug auf Behörden ö.ä., wo teils Unbekanntes oder etwas mit juristischen Wissen von einem verlangt wird.. Richtig hinterfozig sowas… Z.B. Fristen. Es wäre doch ein Leichtes, dem Empfänger einfach das Datum mitzuteilen, wann das Schriftstück wieder einzutreffen hat. Denn die Behörde weiß das ja im Gegensatz zum Laienempfänger sehr genau…

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  2. Bei der Telekom werden die Verträge wegen der Modernisierung des Netzes geändert bzw. erneuert. Welches Datum gilt dann für die Errechnung der Kündigungsfrist?. Der Beginn des ursprünglichen Vertrages oder das Datum des neuen, eigentlich nur geänderten Vertrages ?.

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