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Telefonwerbung: Bundesnetzagentur stärkt Verbraucherrechte und verhängt Bußgeld


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Werbeanrufe kennen die meisten Verbraucher nur zu gut. Oft sind die Anrufer am Telefon unverschämt, nehmen es mit der Wahrheit nicht so genau oder rufen trotz Verbot immer wieder an. Das nervt nicht nur. Viele dieser Anrufe sind auch rechtswidrig. In einem Fall hat die Bundesnetzagentur jetzt ein Bußgeld in Höhe von 140.000 Euro verhängt. Der Fall ist auf andere Unternehmen ebenfalls anwendbar.

Wir warnen unsere Leser immer wieder vor Gewinnspielen von Datensammlern. Damit werden persönliche Daten eingesammelt, um diese für die Zusendung von Werbung zu nutzen. Für Unmut sorgen nicht nur die vielen E-Mails, die anschließend das Postfach füllen. Vor allem die Anrufe diverser Firmen sind oft sehr trickreich und gemein. Häufig wissen Verbraucher gar nicht, wie sie sich wehren können.

Natürlich ist es immer noch das Beste, wenn Sie an den dubiosen Gewinnspielen gar nicht erst teilnehmen. Oft wird suggeriert, dass namhafte Unternehmen wie Haribo, REWE oder Lidl dahinter stehen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Datensammler. Doch auch wenn die Anrufe kommen, können Sie sich noch wehren.

E wie Einfach – So einfach ist es dann wohl doch nicht

Der Strom- und Gasversorger hatte für den Vertrieb seiner Tarife Call-Center eingesetzt. Diese sollten potenzielle Kunden kontaktieren und zum Wechsel des Strom- und Gaslieferanten auffordern. Viele Verbraucher kennen Anrufe dieser Art nur zu gut. Zahlreiche Unternehmen nutzen dieses Geschäftsmodell. Problematisch war, dass die Call-Center sehr hartnäckig und gegen den Willen der Verbraucher immer wieder anriefen.

Die Daten der Angerufenen hatten die Subunternehmen von sogenannten Adresshändlern. Gewonnen hatten diese die persönlichen Informationen und Telefonnummern bei Online-Gewinnspielen. Angeblich haben die Kunden rechtsgültig eingewilligt, dass Sie mit der Werbung einverstanden sind. Doch Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die Angerufenen teils gar nicht teilgenommen und kein Werbeeinverständnis erteilt hatten. Zudem waren die Einwilligungstexte laut der Bundesnetzagentur so unkonkret, dass der Nutzer die Art und den Umfang der Werbeanrufe nicht erkennen konnte. Kurz: Die Werbeanrufe waren nicht Rechtens.

Die E Wie Einfach GmbH war letztlich Auftraggeber der Anrufe und hatte das Vorgehen über Jahre zugelassen und akzeptiert. Kontrollmechanismen zur Rechtmäßigkeit der Werbung richtete der Anbieter nicht ein. Aufgrund massiver Beschwerden von Verbrauchern leitete die Bundesnetzagentur Ermittlungen ein.

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Was sagt die Bundesnetzagentur zu den Geschäftsgebaren?

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur handelt es sich hier überwiegend um unerlaubte Werbeanrufe. Deshalb hat die Behörde gegen die E Wie Einfach GmbH ein Bußgeld in Höhe von 140.000 Euro verhängt. Ziel der Behörde ist es, die Verbraucher vor rechtswidrigen Methoden von Unternehmen zu schützen.

„Wir gehen weiter konsequent gegen Unternehmen vor, die beim Telefonvertrieb auf Kosten von Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtswidrige Methoden einsetzen […] Bußgelder schrecken dabei Unternehmen nicht nur direkt aufgrund ihrer Höhe ab, sondern schädigen langfristig auch deren Ansehen.

Jochen Homann, Präsident
der Bundesnetzagentur am 11.05.2018

Nach der aktuellen Rechtslage in Deutschland benötigen Unternehmen die ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen, um diesen via Telefon kontaktieren zu können. Interessant ist die Position der Bundesnetzagentur, nach der die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Anrufe nicht auf Subunternehmen abgeschoben werden kann. Das bedeutet im Klartext, dass es wohl unerheblich ist wer tatsächlich anruft. Viel wichtiger ist, wessen Produkte und Dienstleistungen verkauft werden. Das erleichtert die Position der Verbraucher, da Call-Center für den Angerufenen oft nicht greifbar waren. Dazu der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann:

„Unternehmen, die Telefonwerbung in Auftrag geben, sind selbst dafür verantwortlich, dass für jeden Anruf eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen vorliegt“ […] Die Verantwortung ist nicht auf Subunternehmer übertragbar. Auftraggeber, die die für sie durchgeführten TelefonmarketingMaßnahmen nicht hinreichend kontrollieren, müssen also auch künftig mit hohen Bußgeldern rechnen.

Jochen Homann, Präsident
der Bundesnetzagentur am 11.05.2018

Rechtskräftig ist die Geldbuße noch nicht. Das Unternehmen könnte in Widerspruch gehen. Dann hätte das Amtsgericht Bonn darüber zu entscheiden.

Was sollten Verbraucher bei unerlaubten Werbeanrufen tun?

Damit unerlaubte Werbeanrufe überhaupt verfolgt werden können, müssen Verbraucher diese melden. Wichtig ist, dass der Melder so viele Informationen wie möglich über den Anruf hat. Haben Sie für einen Werbeanruf keine ausdrückliche Einwilligung erteilt, können Sie sich bei der Bundesnetzagentur melden und eine Beschwerde einreichen. Folgende Daten werden benötigt:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Datum und Uhrzeit des Anrufes sowie die im Display angezeigte Telefonnummer
  • Den Namen des Anrufers oder des Unternehmens (Anrufer).
  • Name des Unternehmens für dessen Produkte und Dienstleistungen geworben wurde.
  • Information über die Einwilligung zu dem Werbeanruf.
  • Detaillierte Beschreibung des Gesprächsverlaufes.

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Werbeanruf und betrügerischem Anruf. Die Bundesnetzagentur kann nur unerlaubte Werbeanrufe verfolgen. Dabei wird in der Regel für bestimmte Produkte und Dienstleistungen geworben. Bei betrügerischen Anrufen ist es dagegen oft das Ziel, persönliche Daten oder Passwörter zu stehlen. Ein Beispiel dafür sind die Anrufe im Namen von Vodafone oder die gefälschten Microsoft-Anrufe. Hier ist die Bundesnetzagentur der falsche Ansprechpartner. Vielmehr ist eine Anzeige bei der Polizei zu empfehlen.

Haben Sie auch schon unerlaubte Werbeanrufe bekommen?

Bitte hinterlassen Sie in den Kommentaren unter dem Artikel, welche Erfahrungen Sie selbst mit Werbeanrufen gemacht haben. Wie wehren Sie sich und was sagen Sie zu dem Bußgeld der Bundesnetzagentur?

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27 Gedanken zu „Telefonwerbung: Bundesnetzagentur stärkt Verbraucherrechte und verhängt Bußgeld“

  1. Leider wurde auch ich Opfer eines solchen Werbeanrufes.
    Ich habe bei einem Edeka Gewinnspiel für ein Wohnmobil teilgenommen im Wert von 75.000 Euro. Und dann kam der Anruf paar Tage später. Mich hat am 11.12.2019 um 18:07 ein Herr Freddy Dannecker (Tel. 02354-6870612) von der NextMedia GmbH angerufen. Er kannte bereits meinen Namen und Anschrift. Er beglückwünschte mich, das ich unter den Top 20 gehöre von dem Gewinnspiel und schon jetzt ein Warengutschein von 1.000 Euro gewonnen hätte. Der Warengutschein sollte frei wählbar sein z. B. für Tchibo, H&M, Amazon etc. Die große Verlosung sollte im Februar sein. Jedoch würden noch weitere attraktive Preise bestehen. Er stellt mir 5 Fragen, wo ich mich entscheiden sollte, ob ich den Sachwert oder lieber Barwert gerne hätte. An alle 5 Fragen kann ich mich leider nicht mehr erinnern. Eine davon war ein Gewinn eines Audis. Eine weitere eine AIDA-Reise für 2 Personen, ein Fernseher und der Wohnwagen. Die 5. Frage weiß ich nicht mehr. Diese Fragen habe ich ihm beantwortet. Er sagte mir, dass wenn ich den Gewinn erhalten möchte ich dafür Steuern von 20% zahlen müsste, da dies ein deutsches Gesetz sei. Um dies jedoch zu umgehen sollte ich ein Zeitungs-Abo abschließen von HÖRZU mit einer 2 maligen Ratenzahlung von ca. 62 Euro und er hierfür meine IBAN benötigt. Ich war erstmal sehr stutzig und sagte ihm auch, dass ich meine IBAN telefonisch nicht durchgebe. Er hat jedoch auf mich eingeredet das alles sicher ist und kam mir mit Datenschutz und ich keine Angst haben sollte, da er sich ja strafbar machen würde und die Daten von mir sicher verwahrt sind und er mit der IBAN nichts anstellen kann. Er nannte mir auch ein Beispiel, dass wenn ich irgendwo mit meiner EC-Karte zahle meine Kontodaten auch auf der Quittung stehen würde. Ich habe ihm dann meine IBAN gegeben. Ich hätte doch auf mein Gefühl hören sollen und es lieber nicht getan. Der angebliche Herr Dannecker hat perfekt deutsch gesprochen ohne Akzent und mit ruhiger Stimme. Er buchstabierte mir auch seinen Namen nochmals am Ende des Gesprächs und sagte mir er sei mein Ansprechpartner bei weiteren Fragen. Gleichzeitig teilte er mir mit, dass ich in Kürze einen weiteren Anruf bekommen würde, um meine Daten nochmals abzugleichen. Irgendwie lies mich das Gefühl nicht los, das etwas nicht stimmt und ich habe im Internet recherchiert und wurde fündig, das dies eine Betrugsmasche ist. Um 18:27 Uhr kam der angekündigte Anruf mit der Telefonnummer 05264-1387506. Dieser Herr (dessen Name ich nicht verstanden habe) bezog sich auf das geführte Gespräch mit Herrn Dannecker und wollte gerne mit mir meine Daten abgleichen. Ich sagte nein und das ich es widerrufen möchte. Daraufhin sagte mir der Herr ich solle mich an Herrn Dannecker wenden und legte einfach auf. Die beiden Rufnummern konnte ich nicht mehr erreichen, sodass ich mich entschieden habe zur Polizei zu gehen. Am selben Abend bin ich noch zur Polizei gegangen und habe Strafanzeige erstattet. Meine Bank habe ich am nächsten Tag auch in Kenntnis gesetzt und ich habe einen Widerruf mit Hilfe der Vorlage der Verbraucherzentrale an das Unternehmen Hörzu per Einschreiben/ Rückschein gesendet. Die Nummern die mich angerufen haben, habe ich blockiert. Das war mir so eine Lehre! Ich hätte niemals gedacht, dass mir sowas passiert, aber diese Callcenter sind gut auf solche betrügerische Maschen geschult. Echt traurig. Den Widerruf an HÖRZU bewahre ich mir für meine Unterlagen auf. Ich bin froh, dass ich zur Polizei gegangen bin und das hier im Netz die Bundesnetzagentur sowie weitere mitteilen was zu tun ist, wenn mann auf einen solchen Betrug reingefallen ist und auch möchten, das diese bestraft werden. Ich kann nur raten niemals an Rufnummern ran zu gehen, die man nicht kennt und wenn man dies doch getan hat NIEMALS seine persönlichen Daten telefonisch raus zu geben. Mir war es eine Lehre und ich habe daraus gelernt!

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