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An dieser Stelle möchten wir uns bei unseren bisherigen Unterstützern bedanken, die uns finanziell unterstützt haben, und mit der Meldung von Betrugsversuchen, dem Zusenden von Phishing-Mails oder dem Teilen unserer Warnungen dazu beigetragen haben, dass das Internet ein kleines Stück sicherer wird.

Haben Sie das schon gesehen?

68 Gedanken zu „Unterstützung für Verbraucherschutz.com“

  1. Vielen Dank, dass Sie uns dank ihrer Seite vor einem erheblichen Schaden bewahrt haben!
    Bleiben Sie Gesund und bitte arbeiten weiter so fleißig.
    Gerne unterstützen wir ihr – man kann wirklich sagen „gemeinnütziges“ – Engagement via PayPal!
    S. Braun
    1. Vorsitzender

    Antworten
  2. Hallo Redaktion,
    da Sie täglich mit solchen Betrugsversuchen konfrontiert sind, ist ob. email wohl kaum überraschend. Alle bei Ihnen genannten Einzelheiten finden sich darin wieder. Unsereiner, der mit derlei noch nie etwas zu tun hatte, ist heilfroh und dankbar, über Ihre Seite vor Schaden bewahrt zu werden.

    Antworten
  3. Peter

    Hatte mir schon gedacht dass es hier sich hier um ein Virus handelt.
    Bei Zip Datei ist immer Vorsicht geboten.
    Um sicher zu gehen. habe ich halt nachgeschaut.
    Trotzdem Vielen Dank für Eure Hilfe. Der Tip war mir 2 € wert. 🙂

    Antworten
  4. Norfried,
    Super das es euch gibt ,wäre sonst wirklich in die Falle gegangen .
    ( Kanzlei DR. Becker und Scholz / Marc Dorcel Films mit Aktenzeichen vom Landgericht Köln )
    Hab die Mail aufgemacht aber nicht den Anhang.
    Innere Stimme !.
    Das Impressum vom RA und dem Auftraggeber war auch nicht zu finden
    ich hätte auch meine Rechtsanwalt eingeschaltet.

    Noch Mals Danke
    PS wie komme ich an eure Kaffeetasse ?

    Antworten
  5. Prima, danke für die Warnung!Weiter so.
    Gerade, wo die Mahnung -Mails immer raffinierter und ausgeklügelter werden, sind Eure Hinweise „goldwert“

    Antworten
  6. Vielen Dank für ihre Unterstützung.habe bei Ebay jemanden als Spam gemeldet.der neue Freund meiner Frau der mich schon monatelang Stalking mit mir mit.ich hoffe das ernsthafte Nachrichten von anderen Nutzern weiter an mich geschickt werden können.ich bedanke mich auf diesen Service von ihnen und werde Anfang nächsten Monats gerne eine Spende geben.im Moment muss ich noch jeden Cent behalten.aber sie können sich auf eine Spende von mir verlassen.viele Grüße Volker brose

    Antworten
  7. Gerne möchte ich Online Warnung mit einem kleinen Obulus unterstützen aber wie kann man sich sicher sein dass nicht auch hier ein „Haken“ ist? Kritik wird hervorgerufen über die Werbung-man soll den Adblocker entsperren, wobei über die Werbung wiederum Spams zugreifen können…Sie verstehen.

    Antworten
    • Hallo,
      vielen Dank, dass Sie uns unterstützen möchten. Bei uns gibt es keinen Haken.
      Was die Werbung angeht… Wir suchen die Werbung nicht aus, die auf der Seite angezeigt wird. Allerdings lassen wir diese auch nicht außer Acht. Wir kontrollieren regelmäßig, ob die gezeigte Werbung zu seriösen Firmen und Anbietern gehört. Hinweisen von Lesern gehen wir nach und wenn nötig, sperren wir unseriöse Werbung.

      Mit freundlichen Grüßen aus der Redaktion

      T.S.

      Antworten
      • Da haben Sie dann aber einiges zu sperren. Ich finde es ja gut, dass diese Seite mit Werbung finanziert wird, aber kann bei automatisierter Werbung kein Einfluss darauf genommen werden, dass gewisse Arten der Werbung, die oft mit Betrug verbunden sind, schlicht gesperrt werden? Also zum Beispiel Trading-Seiten, Online-Spiele und so weiter? Gegen gewöhnliche Produktwerbung bekannter Anbieter habe ich dagegen nichts einzuwenden.

        G.R.

        Antworten
        • Sicher ist es möglich, solche Werbung zu sperren. Allerdings kennen wir auch nicht alle Bösewichte. Wir erfahren meist erst durch Leser/innen wie Sie, dass es sich bei einer Firma / Webseite um Betrug handeln könnte. Alle Tradingseiten über einen Kamm zu scheren und sie unter Betrugsverdacht zu stellen, liegt uns allerdings fern.

          Aus diesem Grund sind wir auf Hinweise angewiesen. Wir gehen diesen nach, prüfen den Sachverhalt, löschen die Werbung aus dem Pool und verfassen ggf einen Artikel dazu.

          T.S.

          Antworten
        • I woooo.

          Wenn so eine halbseriöse Tradingseite, Fakeshop oder sonst wer gesperrt wird – der legt sich doch sofort einen anderen Deckmantel an – jetzt mal ein saublödes, erfundenes Beispiel:

          Montags sieht man beispielsweise eine halbscharige Tradingseite namens hans-meier-trading.com, diese wird als unseriös erkannt. Klar wird da sofort ein Riegel vorgeschoben. Und schon dienstags oder spätestens mittwochs findet man denselben Schmarrn wiederum dann als unseriöse Werbung unter z. B. trading-gerda-schmitz.com.

          An das Team von verbraucherschutz.com: Ist es nicht so?

          Und bestimmt ist das nicht nur so bei Tradingseiten; auch bei der Vielzahl an China-Shops kann’s mal eben so schnell gehen. Sieht man ja an Champski, Loovincy, Looprita, Violetluck, Lakally usw ja auch.

          Ist es nicht genau so?

          Antworten
  8. Schaut euch diesen Shop mal an, wurde in unserer Facebook-Gruppe geteilt und scheint mehreren Usern suspekt zu sein:
    „nfanbi.club“
    Kein Impressum, Verlinkungen zu Facebook Instagram, Twitter und Snapchat führen nur auf die jeweiligen Startseite der Portale.
    Bezahlung nur per Kreditkarte möglich.

    Antworten
  9. Hallo Ihr Lieben,

    ich täte gerne eine Überweisung machen und hätte daher gerne eine Kontonummer mit IBAN.
    Seid Ihr gemeinnützig anerkannt?

    Antworten
  10. hallo
    ich möchte gerne bei „www.airmax2017.com“ einkaufen. finde aber nirgends etwas über den shop.
    man hat mehrere zahlungsmöglichkeiten sowie auch die datenschutzbestimmungen vorhanden sind .

    konnten sie mir vielleicht helfen ?

    Antworten
  11. Ich habe einen Samsung Fernseher bestellt für 260,00 € am 02.04.17.
    Auf Mails reagieren die nicht und bei Anrufen sind immer alle Plätze angeblich besetzt,
    Heute, am 13.05.17 bekomme ich ein billiges Waffeleisen geliefert.
    Wie bekomme ich jetzt mein Geld zurück. Für eine Hilfe wäre ich dankbar.

    Antworten
    • Na einfach zurück überweisen lassen sein Geld und den Waffeleisenartigen TV zurück senden.
      Kann doch nicht so schwer sein oder?

      Antworten
      • 1. Was ist eine Falschlieferung?
        Eine Falschlieferung liegt vor, wenn der Verkäufer anstelle der eigentlich geschuldeten Sache eine andere Sache liefert. Für die Rechtsfolgen der Falschlieferung kommt es entscheidend darauf an, ob versehentlich oder ganz bewusst eine falsche Sache geliefert wurde.

        2. Welche Rechte hat der Käufer?
        Wird eine falsche Sache geliefert, so liegt immer nach dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 434 ein Sachmangel vor. Dies gilt sowohl für die versehentliche als auch für die bewusste Falschlieferung. Ob das gelieferte Produkt einen höheren oder geringeren Wert hat als die eigentlich bestellte Sache, ist nicht entscheidend. Für den Sachmangel ist nur entscheidend, dass eine andere als die bestellte Sache geliefert wurde.

        » Rechtsfolge: Der Käufer kann vom Verkäufer die Lieferung der eigentlich bestellten Sache verlangen. Die Kosten für den Transport hat der Verkäufer zu tragen.

        Beispiel 1: Der Käufer bestellt eine Waschmaschine im Wert von 1.600 EUR. Geliefert wird versehentlich jedoch das Vorgängermodell, das nur noch einen Wert von 600 Euro hat. – Der Käufer kann die Lieferung der bestellten Waschmaschine verlangen. Die falsch gelieferte Waschmaschine muss der Verkäufer auf seine Kosten zu sich holen.

        Beispiel 2: Der Käufer bestellt einen Samsung-Fernseher im Wert von 260 Euro. Weil der Fernseher für einige Wochen ausverkauft ist, liefert der Verkäufer bewusst ein Waffeleisen. – Der Käufer kann die Lieferung des bestellten Fernsehers verlangen oder nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Die Kosten für die Rücksendung des Waffeleisens muss der Verkäufer tragen.

        3. Welche Rechte hat der Verkäufer?
        Bei den Rechten des Verkäufers ist streng danach zu unterscheiden, ob eine bewusste oder versehentliche Falschlieferung vorliegt.

        » Bewusste Falschlieferung: Bei einer bewussten Falschlieferung hat der Verkäufer keinen Herausgabeanspruch gegen den Käufer. Der Käufer darf die Sache behalten. Durch die bewusste Lieferung einer höherwertigen Sache wird der Kaufpreis nicht erhöht. Geregelt hat der Gesetzgeber dies in § 241a BGB und § 814 BGB.

        Beispiel: Der Käufer bestellt ein A…-Notebook im Wert von 450 EUR. Da dieses Gerät vorübergehend ausverkauft ist, wird bewusst ein teureres Modell mit einem Wert von 800 Euro geliefert. – Der Käufer darf dieses Modell behalten. Zahlen muss er dabei lediglich die vereinbarten 450 Euro.

        » Versehentliche Falschlieferung: Bei der versehentlichen Falschlieferung hat der Verkäufer dagegen Rechte! Der Verkäufer darf die gelieferte Sache zurückverlangen. Dieses Recht hat der Verkäufer auch dann, wenn der Käufer die falsche Sache gerne behalten würde. Die Kosten der Rückgabe hat dabei allerdings immer der Verkäufer zu tragen (Transportkosten, Verpackung, etc.).

        Beispiel: Der Käufer bestellt ein Rasenmäher im Wert von 450 EUR. Geliefert wird versehentlich ein sehr viel teureres Modell, ein Aufsitzmäher mit einem Wert von 2800 Euro. – Der Verkäufer kann die Herausgabe des gelieferten Aufsitzrasenmähers verlangen. Selbstverständlich muss der Verkäufer daneben den eigentlich geschuldeten Rasenmäher liefern.

        Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Ausführungen weiterhelfen.

        Antworten
    • Möglichst schnell bei deiner Bank anrufen und Sachverhalt klären! Und bitte schreib beim nächsten Mal den Onlineshop, wo du bestellt hast – also die konkrete Domain.

      Und wegen eines Samsung TV für 260 Euro:

      Geh in einen entsprechenden Second-hand-Laden und hol dir notfalls einen gebrauchten im guten zustand; Wichtig teste ihn vorher wenn irgendwie möglich. Wenn alles passt, kaufe ihn und fahr gleich der Umwelt zuliebe mit Bus & Bahn damit nach Hause. Zum Anschließen des Gerätes hast du sicher jemanden der dir hilft.

      Ist einfacher und lohnt tatsächlich; der Laden wird das Gerät sicher nicht so nach dem Motto Ellabätsch einbehalten, sofern du Bargeld gezahlt oder mit Karte beglichen hast 🙂

      Antworten

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