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EuGH Urteil: Teure Rufnummern im Kundenservice sind unzulässig


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Verbraucher können aufatmen. Zukünftig dürfen Unternehmen für den Kundenservice keine Rufnummern anbieten, die erhöhte Gebühren auslösen. Das hat der europäische Gerichtshof (EuGH)entschieden. Konkret ging es um eine Kundenservice-Hotline eines Unternehmens mit der Vorwahl 01805. Wir erklären, was sich bald ändern könnte.

Hohe Telefonkosten für  den elementaren Kundenservice von Unternehmen sind Kunden und Verbraucherschützern schon lange ein Dorn im Auge. In der Vergangenheit gab es schon Entscheidungen zu Warteschleifen und deren Zulässigkeit. Nun hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden, ob Telefonnummern mit erhöhten Verbindungskosten für den Kundenservice zulässig sind.

In diesem Zusammenhang stellen sich vorab zwei wichtige Fragen. Was ist Kundenservice und was sind erhöhte Kosten. Mit Kundenservice-Hotline sind keine speziellen Beratungsangebote von Unternehmen gemeint, wie beispielsweise ein PC-Service. Vielmehr geht es hier um die Erreichbarkeit von Unternehmen für Verbraucher, um Fragen zu einem laufenden Vertrag zu stellen, zu kündigen oder andere Verbraucherrechte geltend zu machen. Dazu dürfte auch der Widerruf von Verträgen zählen. Zu den erhöhten Kosten haben jetzt die Richter eine Entscheidung getroffen.

Laut EuGH sind erhöhte Verbindungskosten unzulässig

Die Richter haben entschieden, dass die Verbindungskosten für Kundenhotlines nicht höher sein dürfen, als ein ein normaler Anruf zu ortsgebundenen Festnetznummern. Im konkreten Fall hatte das Unternehmen für die Erreichbarkeit eine Rufnummer mit der Vorwahl 01805 angeboten. Dadurch entstehen Kunden vor allem bei einem Anruf vom Handy erhöhte Kosten, die nach der Entscheidung des EuGH unzulässig sind.

Auch wenn das Urteil zunächst nur für den konkreten Rechtsstreit gilt, wird die Entscheidung Signalwirkung haben. Verbraucher können zukünftig von Unternehmen verlangen, dass diese kostenneutral erreichbar sind. Teuere 0180-Rufnummern oder gar 0900-er Hotlines dürften damit bald der Vergangenheit angehören.

Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat das Urteil nicht nur Auswirkungen auf die Zukunft, sondern auch auf die Vergangenheit. Wer bisher zu hohe Telefonkosten gezahlt hat, kann diese unter Umständen zurückfordern. Im Video erklärt Rechtsanwalt Solmecke, was die Richter des Europäischen Gerichtshofs entschieden haben und welche Auswirkungen das hat:

Verbraucher können sich über dieses Urteil freuen. Schließlich wird dadurch die Hemmschwelle für einen Anruf deutlich herabgesetzt und die Wahrnehmung der Verbraucherrechte ist ohne zusätzliche Kosten möglich. Nun bleibt abzuwarten, wie die Unternehmen das Urteil umsetzen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE (Quelle).

Welche Meinung haben Sie zu diesem Thema? Diskutieren Sie mit unseren Lesern in den Kommentaren unter dem Artikel über diese Entscheidung. 

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