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EDEKA, MARKTKAUF, TEGUT, DENNREE: Rückruf mehrerer veganer Produkte


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Die Firma Sofine Foods B.V. ruft mehrere Produkte ihres Sortimentes zurück. Diese wurden in verschiedenen Handelsunternehmen verkauft. Welche Artikel vom Rückruf betroffen sind, erfahren Sie in unserem Artikel.

Häufig werden Lebensmittel zurückgerufen, weil diese mit Bakterien oder Fremdkörpern verunreinigt sind. Doch manchmal müssen Nahrungsmittel auch aufgrund von Verpackungsfehlern zurückgerufen werden, obwohl das Produkt einwandfrei ist. Denn auch nicht deklarierte Inhaltsstoffe können für manche Menschen gesundheitsschädlich oder sogar lebensgefährlich sein.

Erst kürzlich haben wir von dem bei Netto verkauften Camembert de Normandie berichtet. Hier waren die Inhaltsstoffe nicht lesbar, weil sie auf französisch abgedruckt waren. Bei der bei REWE verkauften REWE Bio Schweizer Edelvollmilchschokolade war es die falsche Schokolade, die in der Verpackung steckte.

Auch die Firma Sofine Foods B.V. muss nun mehrere Produkte aus dem Handel zurückrufen. Grund hierfür ist ein fehlender Hinweis auf der Verpackung. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass die Produkte Spuren von Senf enthalten. Im Grunde ist das Produkt völlig in Ordnung und kann verzehrt werden. Das gilt aber nicht für Verbraucher mit einer Senfallergie. Hier kann es nach dem Verzehr zu einer allergischen Reaktionen kommen, die unter Umständen zu einem Lebensbedrohlichen Zustand führen kann.

Welche Produkte und Chargen sind vom Rückruf betroffen?

Die Firma Sofine Foods B.V. ruft mehrere Produkte aus dem Handel zurück. Diese wurden bundesweit bei den Handelsketten Edeka, Marktkauf, Tegut und Dennree verkauft.

Verkauft durch Edeka und Tegut:

  • SoFine® die „SoChicken Stäbchen“, 160 g Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 16.12.2019 – 14.01.2020

Verkauft durch Edeka und Marktkauf:

  • EDEKA Bio vegan die „Falafel Bällchen“, 200 g Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 27.12.2019 – 24.01.2020

Verkauft bei Dennree

  • „ProLaTerre®“ die „Vegan Nuggets“, 160 gPackung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 30.12.2019 – 14.01.2020

Vom Rückruf sind ausschließlich die aufgelisteten Produkte mit den entsprechenden Chargen betroffen.

Haben Sie das schon gesehen?

Was sollen Sie mit den Artikeln tun?

Leiden Sie nicht unter einer Senfunverträglichkeit, können Sie die Produkte weiterhin bedenkenlos verbrauchen. Grundsätzlich werden Sie gebeten, die Ware im entsprechenden Supermarkt zurück zu geben. Der Markt erstattet den Kaufpreis für das benannte Produkt.

Sollten Sie Fragen zu diesem Rückruf haben, können Sie diese per E-Mail [email protected] oder an den Kundenservice-Hotlines der betroffenen Handelsunternehmen stellen.

Weitere wichtige Rückrufwarnungen finden Sie in unserem Übersichtsartikel. Außerdem sollten Sie uns auf Facebook oder Twitter folgen, um keine wichtige Warnung zu verpassen.

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