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Lidl Rückruf: Brotaufstrich mit Bakterien stellt Gesundheitsgefahr dar


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Der Discounter Lidl ruft verschiedene Sorten „Meine Käserei Brotaufstrich, 175g“ der Firma Smaak & Co B.V. zurück. Den Grund für den Rückruf und wie Sie sich verhalten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel.

Lidl Deutschland ruft mehrere Sorten des Produktes „Meine Käserei Brotaufstrich, 175g“ der niederländischen Firma Smaak & Co B.V. zurück. Grund für den Rückruf ist der Nachweis eines Krankheitserregers in einem der Brotaufstriche.

 

Was stimmt mit „Meine Käserei Brotaufstrich, 175g“ nicht?

Nach Informationen des niederländischen Herstellers Smaak & Co B.V. wurde im Brotaufstrich mit der Geschmacksrichtung „Tomate-Basilikum“ das Bakterium Listeria monocytogenes nachgewiesen.

Nach Angaben des Lebensmittelherstellers kann Listeria monocytogenes Auslöser für schwere Magen- / Darmkrankheiten sein. Es kann ebenfalls Symptome eines grippalen Infektes hervorrufen. Bei nicht näher bestimmten Personengruppen kann es zu ernsten Krankheitsverläufen kommen.

Welche Produkte sind vom Rückruf betroffen?

Smaak & Co B.V. teilt mit, dass in der Geschmacksrichtung „Tomate-Basilikum“ das genannte Bakterium nachgewiesen wurde. Allerdings werden wohl vorsorglich auch andere Geschmacksrichtungen zurückgerufen. Es handelt sich um die Produkte:

  • Meine Käserei Brotaufstrich Tomate-Basilikum, 175g
  • Meine Käserei Brotaufstrich Ananas-Pfirsich, 175g
  • Meine Käserei Brotaufstrich Schnittlauch, 175g

Der Rückruf betrifft in diesem Fall nicht nur eine bestimmte Charge. Es wird vom Verzehr aller genannten Geschmacksrichtungen, unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum, abgeraten.

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Was können Sie mit dem gekauften Brotaufstrich tun?

Nach Angaben von Lidl Deutschland wurden die betroffenen Brotaufstriche in den Bundesländern Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz verkauft.

Sollten Sie eines der vom Rückruf betroffenen Produkte gekauft haben, können Sie diese in jeder Lidl-Filiale zurückgeben. Sie erhalten den vollen Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenzettels zurück.

(Quelle: Lidl Stiftung & Co. KG)

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