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Rückruf: Salmiak Salz Lakritz Bonbons wegen Fehletikettierung zurückgerufen


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Die Jahnke Süsswaren GmbH ruft ihre Salmiak Salz Lakritz Bonbons aus dem Handel zurück. Grund hierfür ist eine Fehletikettierung, bei der ein Inhaltsstoff nicht angegeben wurde. Dieser kann bei bestimmten Verbrauchern zu gesundheitlichen Problemen führen.

Die Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen haben einen wichtigen Hintergrund. Hier können Verbraucher nachlesen, ob in einer Ware Inhaltsstoffe verarbeitet wurden, die Unverträglichkeiten auslösen könnten. Eine allergische Reaktion auf einen Stoff kann Gesundheitsschäden verursachen. Deshalb sind die Hersteller bemüht, die Produkte richtig zu deklarieren.

Die Jahnke Süsswaren GmbH stellt Salmiak Salz Lakritz Bonbons her. Bei diesem Produkt kam es zu einer sogenannten Fehletikettierung. Der in den Bonbons verwendete Inhaltsstoff Sahne wurde nicht deklariert und kann bei Verbrauchern mit einer Laktoseunverträglichkeit (Zöliakie) zu Gesundheitsproblemen führen. Diese Personen sollten die Bonbons nicht verzehren. Für Kunden ohne diese Unverträglichkeit gibt es keine Einschränkungen.

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Welche Chargen sind vom Rückruf betroffen?

Die Bonbons kamen in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in den Handel. Der Hersteller versichert, dass nur die Salmiak Salz Lakritz Bonbons vom Rückruf betroffen sind, die mit den folgenden Chargennummern und Haltbarkeitsdaten gekennzeichnet sind:

Charge MHD
QIY_329622 25.09.2019
QJP_332555 16.10.2019
QJQ_332633 17.10.2019
QKAD339220 30.11.2019
QKB_334880 02.11.2019
QKH_334802 08.11.2019
QKN_336618 14.11.2019

 

Charge MHD
QKT_337664 20.11.2019
QKW_338150 23.11.2017
QLA_339529 01.12.2019
QLD_339767 04.12.2019
QLO_342010 15.12.2019
QLR_342242 18.12.2019
RAE_343977 05.01.2020

 

Charge MHD
RAJ_344634 10.01.2020
RAK_344877 11.01.2020
RAL_345139 12.01.2020
RAR_345922 18.01.2020
RBI_349497 09.02.2020
RBU_350852 21.02.2020
RBZ_351465 26.02.2020
QIZ_329903 26.09.2019

Was können Sie mit den Salmiak Salz Lakritz Bonbons tun?

Wollen oder dürfen Sie die Salmiak Salz Lakritz Bonbons nicht weiter verzehren, können Sie diese in die Filiale zurückbringen, wo Sie diese erworben haben. Dort wird Ihnen der Kaufpreis erstattet.

Haben Sie Fragen oder weitere Hinweise, können Sie sich an die Verbraucherhotline wenden. Diese erreichen Sie per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter der Rufnummer 04191/9096660.

 Die Jahnke Süsswaren GmbH bedauert die mit dem Rückruf verbundenen Unannehmlichkeiten und versichert Ihnen, dass ausschließlich das oben genannte Produkt mit den aufgeführten Chargen und Haltbarkeitsdaten betroffen ist und alle andere Jahnke-Produkte in der von Ihnen geschätzten Qualität zur Verfügung stehen. 

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