Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Rückruf Thymian gerebelt der Gewürzmühle Friedberg (Update)


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Die Gewürzmühle/Gewürzparadies Friedberg ruft den Thymian gerebelt aufgrund des Befalls mit Salmonellen zurück. Erfahren Sie, welche Chargen vom Rückruf betroffen sind und was Sie mit den Packungen tun sollen.

Zu Lebensmitteln gehören auch die Gewürze, mit denen wir unsere Nahrung verfeinern. Auch diese müssen, genau wie die Lebensmittel selbst, zu 100 Prozent in Ordnung sein. Stimmt etwas mit Kräutern und Gewürzen nicht, müssen diese per Rückruf vom Verbraucher zurückgeholt werden. Denn die Gesundheit der Verbraucher hat oberste Priorität.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert aktuell über einen Rückruf der Gewürzmühle/Gewürzparadies Friedberg. Der Thymian gerebelt ist mit Salmonellen befallen und sollte nicht mehr verzehrt werden. Essen Sie die betroffenen Packungen trotzdem, kann das gesundheitliche Auswirkungen haben.

Salmonellen verursachen Unwohlsein, Durchfall, Erbrechen und Fieber. Meist klingen die Symptome nach mehreren Tagen von allein wieder ab. Menschen mit einem geschwächten Immunsystem sollten dagegen vorsichtig sein. Denn hier kann der Krankheitsverlauf wesentlich schlimmer sein. Sollten Sie eine betroffene Packung bereits angerissen haben und die ersten Krankheitsanzeichen verspüren, sollten Sie dringend Ihren Arzt aufsuchen.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Welche Chargen des Thymian gerebelt sind vom Rückruf betroffen?

Die genaue Produktbezeichnung lautet: Thymian gerebelt, Esas Kekik, Gewürzparadies Friedberg, Baharat Cenneti, Pfingsweide 5, 61169 Friedberg. Vom Rückruf betroffen sind die Verpackungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 09/2019. Folgende Abpackungen sollten Sie kontrollieren:

  • Beutel: 20 Gramm
  • Beutel: 25 Gramm
  • Beutel: 35 Gramm
  • Beutel: 250 Gramm
  • PET: 130 Gramm
  • PET: 50 Gramm

Der Inverkehrbringer, die Gewürzmühle Friedberg, Inhaber Zahit Soganci, bedauert den Vorfall und entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten.

Andere Sorten und andere Artikel des Herstellers sind nicht vom Rückruf betroffen.

Was sollen Sie mit den betroffenen Packungen machen?

Auf keinen Fall sollten Sie den Thymian der betroffenen Packungen verwenden. Bringen Sie die Packungen mit dem entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdatum dorthin zurück, wo Sie diese gekauft haben. Der Kaufpreis wird Ihnen laut Rückrufmeldung erstattet.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich per E-Mail unter [email protected] mit dem Unternehmen in Verbindung setzen.

Das gefällt uns nicht

Aus dem Rückruf geht leider nicht hervor, bei welchen Händlern der Thymian verkauft wurde. Hier werden die Verbraucher im Dunkeln stehen gelassen. 

Update 26.09.2017 Wir haben es uns aus dem oben stehenden Grund nicht nehmen lassen und bei den in der Rückrufmeldung angegebenen Pressestellen nachgehakt. Laut der Pressesprecherin des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland sind von dem Rückruf vor allem türkische Einzelhandelsläden betroffen, die meist ein relativ gut sortiertes Gewürzsortiment vorweisen können.

Weitere Rückrufmeldungen

Spendieren Sie eine Tasse Tee oder Kaffee?

Empfinden Sie unsere Arbeit als wertvoll und hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Möchten Sie uns unterstützen? Dann spendieren Sie dem Redakteur einen Kaffee oder Tee. Ihre Wertschätzung motiviert uns und erhält Verbraucherschutz.com als unabhängiges Verbraucherportal.

PayPal spenden | Überweisung | Weitere Möglichkeiten

Spendieren Sie eine Tasse Tee oder Kaffee?

Empfinden Sie unsere Arbeit als wertvoll und hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Möchten Sie uns unterstützen? Dann spendieren Sie dem Redakteur einen Kaffee oder Tee. Ihre Wertschätzung motiviert uns und erhält Verbraucherschutz.com als unabhängiges Verbraucherportal.

PayPal | ÜberweisungSonstige

Aktualisierungen

28.09.2017 Weitere betroffene Abpackung ergänzt.
26.09.2017 Update ergänzt.
25.09.2017 Artikel erstellt.

War dieser Artikel hilfreich?
Sende
Benutzer-Bewertung
0 (0 Stimmen)

Schreibe einen Kommentar