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Rückruf von Chiemgauer Naturfleisch-Rindersalami wegen Fremdkörpern (Erweiterung)


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Die Chiemgauer Naturfleisch GmbH ruft ihre Naturfleisch-Rindersalami aus dem Handel zurück. In einer Packung wurden Kunststoffstücke gefunden. Welche Chargen vom Rückruf betroffen sind und wie Sie sich verhalten sollten, lesen Sie in unserem Artikel.

Regelmäßig werden Lebensmittel zurückgerufen. Das kann ganz harmlose Gründe haben, wie eine falsche Verpackung. Auch bei schwerwiegenden Problemen wie möglichen Fremdkörpern im Produkt wird ein Rückruf notwendig. Häufig ist das Qualitätsproblem nicht bei allen verkauften Produkten festzustellen. Sobald eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann, werden die Nahrungsmittel zurückgerufen.

Erst kürzlich musste das bei Lidl erhältliche Landjunker Rinderhackfleisch zurückgerufen werden, weil sich Fremdkörper im Hack befinden können. Auch ein bei Aldi Nord verkauftes Toastbrot musste wegen Plastiksplittern zurückgerufen werden.

Fremdkörper wurden auch in einer Packung der Chiemgauer Naturfleisch-Rindersalami gefunden. Aus diesem Grund ruft die Chiemgauer Naturfleisch GmbH zwei Chargen dieses Produktes aus dem Handel zurück.

Welche Chargen der Chiemgauer Naturfleisch-Rindersalami sind vom Rückruf betroffen?

2019-10-25 Rückruf Salami
(Quelle: Screenshot/lebensmittelwarnung.de)

Aus Gründen des Verbraucherschutzes ruft die Chiemgauer Naturfleisch GmbH ihre Chiemgauer Naturfleisch-Rindersalami zurück. In einer Packung der Wurst wurden kleine Kunststoffstücke gefunden. Aus diesem Grund werden die folgenden zwei Chargen der Rindersalami, geschnitten, 65 g, SB, kbA zurückgerufen:

  • BEGZH mit Mindesthaltbarkeit von 10. – 13.11.2019
  • BEHHD mit Mindesthaltbarkeit von 13. – 15.11.2019
Update 25.10.2019 Eine Woche nach dem ersten Rückruf, muss die Chiemgauer Naturfleisch GmbH diesen auf ein weiteres Produkt ausweiten. Betroffen ist jetzt auch die Edelsalami, Stange ca. 150 g. Auch hier kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Salami kleine Kunststoffstücke enthalten sind. Folgende Chargen sind vom Rückruf betroffen:

  • BEDWK mit Mindesthaltbarkeit von 24. – 25.10.2019
  • BEEPT mit Mindesthaltbarkeit von 25.10. – 05.11.2019

Sie sollten die betroffenen Packungen in den jeweiligen Markt zurückbringen, in dem Sie die Wurst erworben haben. Der Kaufpreis wird Ihnen erstattet.

Das Unternehmen bedauert den Vorfall und nimmt ihn zum Anlass, die Sicherungsmaßnahmen noch weiter zu entwickeln.

In unserer Übersicht finden Sie weitere aktuelle Rückrufwarnungen, die Sie als Verbraucher unbedingt verfolgen sollten. Folgen Sie uns auch auf Twitter und Facebook, damit Sie keinen Rückruf verpassen.

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