Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Rückruf von Schinken-Krakauer – Gesundheitsgefahr durch Fremdkörper


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Die Firma Brennecke Harzer Wurstwaren GmbH aus Liebenburg ruft ihre Schinken-Krakauer vorsorglich zurück. Grund hierfür ist eine mögliche Gesundheitsgefahr durch Fremdkörper im Produkt. Bei uns lesen Sie, welche Charge vom Rückruf betroffen ist.

Immer wieder werden Lebensmittel zurückgerufen, weil etwas mit der Qualität nicht stimmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur ein falsches Etikett aufgedruckt wurde oder Fremdkörper, beziehungsweise Bakterien die Nahrung gekommen sind.

Bei der Produktion von Lebensmitteln kommt es immer wieder vor, dass diese während des Herstellungsprozesses durch Fremdkörper verunreinigt werden. Diese können dann beim Verzehr durch Verbraucher eine Gesundheitsgefahr hervorrufen. Erst kürzlich mussten wir über mögliche Glassplitter in Hähnchen-Schnitzel berichten.

Derzeit ruft die Firma Brennecke Harzer Wurstwaren GmbH eine Charge ihrer Schinken-Krakauer zurück. Bei der Verunreinigung soll es sich um Fremdkörper, ähnlich einem Metalldraht, handeln. Hier besteht Gesundheitsgefahr beim Verzehr dieser Würstchen. Durch Fremdkörper können Verletzungen im Mundraum oder im Verdauungstrakt entstehen, die möglicherweise lebensbedrohliche Zustände hervorrufen können.

Welche Chargen Schinken-Krakauer sind vom Rückruf betroffen?

2019-04-11 Rückruf Schinken-Krakauer
(Quelle: Produktbild/lebensmittelwarnung.de)

Vom Rückruf sind nach Angaben der Firma Brennecke Harzer Wurstwaren GmbH die Schinken-Krakauer in der 10 x 80g-Packung, mit dem Produktionsdatum 20.03.2019, dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 23.07.2019 und der Los-Kennzeichnung L19079 betroffen.

Was sollen Sie mit der Schinken-Krakauer tun?

Wenn Sie die Würstchen mit den angegebenen Daten gekauft haben, dürfen Sie diese natürlich nicht (weiter)verzehren. Bringen Sie das Produkt zu dem Händler zurück, wo Sie dieses erworben haben. In der Regel wird der Kaufpreis problemlos erstattet.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

War diese Warnung hilfreich?
Sende
Benutzer-Bewertung
0 (0 Stimmen)

Schreibe einen Kommentar