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E-Scooter: Darf der Roller mit in Bus und Bahn?


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E-Scooter sind eine beliebte Alternative zu den Nahverkehrsmitteln. Doch was ist, wenn Sie eine größere Strecke überwinden und dabei Bus oder Bahn benutzen möchten? Dürfen Sie den E-Scooter im Zug oder Bus mitnehmen und kostet das extra? Diesen Fragen sind wir einmal auf den Grund gegangen.

E-Scooter erfreuen sich steigender Beliebtheit. Besitzen Sie selbst keinen, können Sie die kleinen Fahrzeuge an vielen Orten einfach mieten. Allerdings gibt es bei der Benutzung der neuen Fahrzeuge einiges zu beachten. So haben wir bereits eine falsche Anleitung richtig gestellt und Ihnen erklärt, wie Sie mit dem E-Scooter richtig blinken. Es kommt auch immer wieder die Frage auf, ob der E-Scooter mit in die öffentlichen Verkehrsmittel darf.

Der Roller hat mit seinem Elektroantrieb nur eine begrenzte Reichweite. Um diese zu erhöhen macht es auch Sinn, wenn Sie längere Strecken mit Bus und Bahn zurücklegen. Gerade die Bahn hat einen Vorteil. In vielen Zügen gibt es Steckdosen, an denen man den strapazierten Akku des Rollers während der Fahrt aufladen kann. Aber wissen Sie, ob Sie den E-Scooter überhaupt mitnehmen dürfen? Und kostet das extra?

Gerade Pendler, die die Strecke zur Haltestelle und wieder zurück mit dem Roller überbrücken wollen stellen sich die Frage , ob sie den E-Scooter im Bus oder der Bahn mitnehmen können. Da es in Deutschland keine einheitliche Richtlinie für die Benutzung von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt, lässt sich hier keine eindeutige Antwort geben. Auch bei der Deutschen Bahn gibt es bei der Mitnahme der E-Scooter einiges zu beachten.

Darf der E-Scooter mit in den Zug?

In den Zügen der Deutsche Bahn können Sie seit je her Ihr Fahrrad mitnehmen. Doch die Plätze sind gerade in der Rushhour schnell ausgelastet. Zudem müssen Sie für die Mitnahme des Drahtesels ein extra Ticket bezahlen und das Bahnpersonal legt fest, ob Sie mitfahren können oder nicht. Beim E-Scooter ist das ähnlich. Allerdings kommt Ihnen die Deutsche Bahn hier entgegen.

Der E-Scooter wird zum kostenlosen Handgepäck, wenn er bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt:

  • Der E-Scooter darf maximal 15 Kilogram wiegen,
  • er muss zusammenklappbar sein,
  • der Akku muss fest verbaut sein und
  • der E-Scooter muss unter dem Sitz oder in der Gepäckablage verstaut werden.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, müssen Sie auch für den E-Scooter zahlen und hoffen, dass die Plätze nicht ausgelastet sind.

Darf der E-Scooter mit in den Bus oder die Straßenbahn?

Diese Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten, denn es gibt viele Nahverkehrsbetriebe. Jedes Unternehmen hat seine eigenen Beförderungsrichtlinien. Somit kann die Beförderung von Region zu Region unterschiedlich sein. In München, Berlin oder Köln dürfen die E-Scooter kostenlos mitfahren. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. In München und Köln muss der Roller zusammenklappbar sein, damit er mit in den Bus darf. In Berlin können Sie mitfahren, wenn Sie den Stellplatz für Kinderwagen oder Rollstühle nutzen. Ist dieser belegt, kann das Personal die Mitnahme verwehren.

Sie sollten sich demzufolge vor Antritt der Fahrt bei Ihrem Nahverkehrsunternehmen schlau machen. Das gilt besonders dann, wenn Sie als Besucher und Tourist in einer fremden Stadt unterwegs sind.

Informieren sollten Sie sich auch darüber, ob Sie auf dem E-Roller eine zweite Person mitnehmen dürfen und welche Promille-Grenze nach einem Barbesuch für Fahrer eines Scooters gilt.

Haben Sie bereits Erfahrungen mit einem E-Scooter?

Was halten Sie vom E-Scooter? Sind Sie schon einmal mit einem solchen Flitzer gefahren? Haben Sie Erfahrungen bei der Mitnahme der Roller im ÖPNV? Schreiben Sie einen Kommentar unter dem Artikel zu Ihren Erfahrungen mit den neuen Kraftfahrzeugen. Diskutieren Sei mit anderen Lesern über dieses Thema.

In unserer Übersicht finden Sie weitere Tipps und Ratgeber zum Thema E-Scooter.

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