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Selbstporträt aus dem Wahllokal: Sind Selfies in der Wahlkabine erlaubt?


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Am 26. Mai 2019 stehen die Europawahlen an. Und wieder fragen sich die Wähler, ob Selfies mit dem Stimmzettel erlaubt sind oder nicht. Darf man überhaupt im Wahllokal fotografieren? Macht man sich am Ende strafbar? Wir haben einmal recherchiert, was erlaubt ist und was nicht. Es folgt der Wahlknigge.

Seitdem es „IN“ ist, Selfies von sich in allen Lebenslagen zu posten, musste schon so manches Gesetz angepasst werden. Denn zu den Wahlen in den letzten Jahren ist es immer mehr in Mode gekommen, ein Selbstporträt in der Wahlkabine mit ausgefülltem Wahlzettel in die sozialen Netzwerke zu posten. Doch ist das überhaupt erlaubt? Gibt es Vorschriften für das Filmen und fotografieren im Wahllokal oder machen Sie sich sogar strafbar? Übrigens: 2017 machte das Peng! Kollektiv mit einer angeblichen Stimmenübertragung bei der Bundestagswahl auf sich aufmerksam.

Wir haben uns einmal intensiver mit dem Thema „Selfies im Wahllokal“ befasst. Und dabei haben auch wir wieder etwas dazu gelernt. Immerhin war es in der Vergangenheit auch bei Promis wie Micaela Schäfer üblich, ein Selfie mit dem ausgefüllten Wahlzettel zu posten. 2017 vertrat der damalige Bundeswahlleiter die Meinung, dass Selfies mit ausgefülltem Stimmzettel nicht erlaubt sind und stellte sogar gegen 42 Personen Strafanzeige. Dabei berief er sich auf § 107c des Strafgesetzbuches (StGB):

Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Staatsanwaltschaft Hessen prüfte diese Fälle und entschied dann, dass Selfies nicht strafbar sind. Dabei nahmen sie Bezug auf das Wort „Jemand“ – es könne sich nur um eine dritte Person dabei handeln. Soweit zur Theorie und Praxis in der Vergangenheit. Doch wie sieht es aktuell mit mit dem Handy bei der Wahl aus? Sind Selfies nun erlaubt?

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Darf ich im Wahllokal fotografieren und filmen?

Hier ist es jetzt besonders wichtig, genau zu lesen. Denn im Wahllokal selber wird ja auch durch die Presse immer wieder gern fotografiert oder gefilmt – vor allem wenn Politiker oder Prominente Ihren Wahlzettel in die Urne werfen. Das ist auch insoweit erlaubt, als das hier kein Wahlgeheimnis verletzt wird.

Wenn Sie also das Wahllokal fotografieren möchten, sollten Sie die Wahlvorsteher vor Ort fragen, ob es Ihnen erlaubt ist. Schließlich müssten theoretisch alle Personen dem Foto und dem Filmen zustimmen, die mit auf das Bild beziehungsweise das Video kommen.

Darf man in der Wahlkabine fotografieren und filmen?

Dazu schreibt Christian Solmecke (Rechtsanwalt bei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte):

Tatsächlich ist das Posten der eigenen Wahlentscheidung nicht immer unproblematisch. Denn tatsächlich gibt es in vielen Wahlordnungen inzwischen ein Verbot, in Wahlkabinen zu fotografieren – als Reaktion auf die vielen Wahlkabinen-Selfies. Seit 2017 gilt es für Bundestagswahlen (§ 56 Bundeswahlordnung), auch manche Landeswahlordnungen sehen inzwischen solche Verbote vor. Seit 2018 gibt es auch eine entsprechende Regel für die anstehende Europawahl. In § 49 des Europawahlgesetzes (EuWG) steht nun eindeutig: „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.“ Wer erwischt wird, darf „zurückgewiesen“ werden. Das bedeutet, dass man seinen Wahlzettel nicht mehr abgeben darf!

Sie sollten demnach lieber auf das Selfie aus der Wahlkabine verzichten. Denn im schlimmsten Fall dürfen Sie Ihre Stimme gar nicht erst abgegeben oder diese wird für ungültig erklärt. Und dabei wissen Sie doch: Bei der Wahl zählt jede Stimme.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Selfies bei der Briefwahl – erlaubt oder nicht?

Auch dazu hat sich Rechtsanwalt Christian Solmecke geäußert. Er schreibt, dass es „für die Briefwahl […] keine entsprechende Vorschrift gibt, welche eine geheime Wahl durchsetzt“.

Unser Rat: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, verzichten Sie auch bei der Briefwahl auf das Selfie mit dem ausgefüllten Stimmzettel. So meiden Sie auch die fiesen Kommentare von Freunden, Kollegen und Familie.

Unproblematisch ist dagegen ein Bild mit dem leeren Wahlzettel zu machen. Hiermit können Sie gut zeigen, dass Sie sich an der Wahl beteiligen und Ihre Freunde und Familie dazu animieren, es Ihnen gleich zu tun.

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