Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Rundfunkbeitrag (GEZ) entfällt für Nebenwohnungen – Das müssen Sie jetzt tun


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Es gibt gute Nachrichten für alle Verbraucher, die eine Zweitwohnung nutzen. Dafür müssen Sie zukünftig keine GEZ-Gebühren mehr bezahlen. Dafür wurden die gesetzlichen Regelungen geändert. Wir erklären, was Sie jetzt beachten müssen.

Seit 2018 galt die Regelung, dass für Zweit- und Nebenwohnungen keine Rundfunkgebühren zu entrichten sind. In einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft entsteht aber nicht selten das Problem, das einer von beiden die Gebühren zahlt und die bessere Hälfte auswärts arbeitet und dort in einer eigenen Wohnung residiert. Und für diese Unterkunft mussten Rundfunkgebühren überwiesen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass diese Praxis rechtswidrig ist.

Im Juli 2018 hatte das Gericht beschlossen, dass Inhaber/-innen einer Nebenwohnung nicht zweimal die Rundfunkgebühren zahlen müssen und eine Neuregelung durch den Gesetzgeber gefordert. Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) ändert nun entsprechend das Befreiungsverfahren.

Der SWR-Justitiar Dr. Hermann Eichler, bei der ARD für Beitragsangelegenheiten zuständig, begrüßte nun die Unterzeichnung der Neuregelung durch die Länderchefs. Von der Änderung des Gesetzes profitieren etwa Ehepaare, die in einer anderen Stadt arbeiten und dort eine Wohnung unterhalten.

Neuantrag auch für Altfälle notwendig

Wurde bereits in der Vergangenheit ein entsprechender Antrag auf Befreiung gestellt, der abgelehnt wurde, muss nun ein Neuantrag gestellt werden. Denn der Beitragsservice, so sein kommissarischer Geschäftsführer, Dr. Joachim Altmann, prüft „nicht auf die Erfüllung neuer Beitragsvoraussetzungen“. Will man sich also nun nach der Gesetzesänderung von der GEZ befreien lassen, ist ein neuer Antrag erforderlich.

Innerhalb von drei Monaten, nachdem die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen, muss der Antrag gestellt werden. So gilt die Neuregelung rückwirkend etwa nach dem Bezug einer Nebenwohnung. Bei verspätetem Einreichen gilt die Befreiung erst ab Antragstellung. Ist der Antrag schon bei der GEZ eingegangen oder bereits im Widerspruchsverfahren, werden die neuen Regelungen automatisch berücksichtigt.

Den Antrag online stellen

Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr kann am besten einfach online gestellt werden. Vorgelegt werden muss eine Meldebescheinigung. In dieser sollten die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnung sowie für beide das Einzugsdatum enthalten sein. Alternativ erfüllt ein Zweitwohnungssteuerbescheid die Voraussetzungen für die Befreiung.

Auf rundfunkbeitrag.de finden Sie alle relevanten Informationen. Auch das für den Antrag notwendige Formular kann hier heruntergeladen oder ausgefüllt werden.

Werden Sie durch diese Neuregelung entlastet?

Wir möchten wissen, ob Sie von dieser Neuregelung profitieren können und ob die Antragstellung reibungslos geklappt hat. Bitte nutzen Sie die Kommentare unterhalb des Artikels, um sich zu diesem Thema auszutauschen.

Schreibe einen Kommentar