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Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ): Unternehmen tappen in Kostenfalle – Rechnung über 498,00 Euro


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Zahlreiche Gewerbetreibende haben in der Vergangenheit ein Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus Oranienburg erhalten. Das Anschreiben, welches per Telefax versendet wurde, stammt aber von keiner Behörde und Unternehmen sollten darauf nicht antworten. Jetzt flattern die ersten Rechnungen ins Haus. Was ist zutun?

Selbständige, Freiberufler und Unternehmen haben wenig Zeit. Vor allem der bürokratische Aufwand lenkt die Unternehmer von ihrer Kerntätigkeit ab. Da wird schnell ein Formular für das Finanzamt oder andere öffentliche Einrichtungen ausgefüllt, ohne das Kleingedruckte zu lesen. Ganz besonders ärgerlich sind Anschreiben mit Termindruck. Dubiose Geschäftemacher nutzen diesen Umstand seit Jahren, um Firmen teure und oft nutzlose Verträge unterzuschieben.

Wir haben in der Vergangenheit beispielsweise vor der Branchenbuchabzocke der Webseite Regista online gewarnt. Auch hier wurden Gewerbetreibende angeschrieben und um eine Antwort gebeten. Die Briefe machten den Eindruck von einem Amt zu stammen. Aktuell geht der Wahnsinn weiter. Nur das es im Fall der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus Oranienburg um keinen Branchenbucheintrag geht, sondern um die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Diese ist in aller Munde und hat ohnehin bei Unternehmern keinen guten Ruf. Nun sollen Gewerbetreibende offenbar von einem Amt erfasst werden. Doch Vorsicht: Das ist eine Falle.

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Worum geht es in dem Anschreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)?

Der Brief landet per Telefax auf den Schreibtischen vieler Unternehmer. Es geht laut dem Betreff um die „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ . Im Anschreiben ist von einer gesetzlichen Pflicht die Rede und der Empfänger bekommt den Eindruck, dass er der Datenschutzauskunft-Zentrale antworten muss. Vermutlich soll hier der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein Anschreiben des offiziellen Datenschutzbeauftragten der Länder handelt. Doch das ist nicht der Fall. So lautet der Text des Briefes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und Annahme unterschrieben bis zum … gebührenfrei an die EU.weite zentrale Fax-Stelle: 00800/77000777 zu senden.

Oder per Post an:

DAZ
Zentrale Postverteilstelle
Lehnitzstraße 11
16515 Oranienburg

Rechtlicher Hinweis: Um die rechtzeitige Bearbeitung bis … zu gewährleisten, erhalten Sie die Unterlagen per Fax.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

So sieht das Anschreiben aus:

2018-10-04 Fake-Fax Datenschutzauskunft-Zentrale Anschreiben
(Quelle: Screenshot)

Die optische Aufmachung erweckt den Eindruck, dass es sich um Post von einem Amt handelt. Doch dieses Schreiben stammt von keinem Amt. Vielmehr versuchen vermeintliche Betrüger mit einer altbekannten Masche und einem Trick ahnungslose Selbständige abzuzocken. Gerade kleine Betriebe sind gefährdet und fallen auf den Unsinn oft herein.

Die Fax-Antwort kostet den Unternehmer 1.777,86 Euro

Bekannt ist die Masche von der sogenannten Branchenbuchabzocke. Genau genommen handelt es sich bei dem Anschreiben nämlich um ein Angebot, welches der Unternehmer durch das Ausfüllen und Unterschreiben des Antwortfaxes annimmt. Allerdings geht genau das aufgrund der Aufmachung aus dem Schreiben nicht hervor. Und das hat System. Denn kein Selbständiger oder Freiberufler würde ein solch teures Angebot annehmen. Zumal hier nicht einmal bekannt ist, wer für die Offerte überhaupt verantwortlich ist.

2018-10-04 Fake-Fax Datenschutzauskunft-Zentrale Antwortfax
Wer das Kleingedruckte nicht liest, tappt in die Falle. (Quelle: Screenshot)

Im Kleingedruckten der Faxantwort ist zu lesen, dass Sie das Leistungspaket Basisdatenschutz für 498 Euro plus Mehrwertsteuer für drei Jahre erwerben. Insgesamt möchte der unbekannte Absender also 1.777,86 Euro von Ihnen. Dafür sollen angeblich einige Formulare, eine Datenschutzerklärung für die Webseite  sowie Checklisten zur Verfügung gestellt werden.

Das Problem: Die meisten Unternehmer möchten gar keinen Auftrag auslösen, sondern senden das Fax in der falschen Annahme zurück, dass Sie auf eine Behördenanfrage reagieren müssen. Im Text wird immer wieder durch die Worte „bei Annahme“ darauf hingewiesen , dass es sich um eine Angebot handelt.

Was sollten Sie mit dem Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale tun?

Wenn Sie bei dem unbekannten Absender keinen Auftrag auslösen möchten, dann sollten Sie das Fax auf keinen Fall ausfüllen und erst recht nicht zurücksenden. Sie können den Brief einfach in den Papierkorb werfen. Dann werden Sie vermutlich auch keine Rechnung erhalten.

Wer das Antwortfax versehentlich zurück sendet, wird nach kurzer Zeit eine Rechnung in Höhe 592,62 Euro von der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) bekommen. Die Kosten werden jeweils jährlich berechnet. Spätestens dann wird den Unternehmern oft bewusst, dass sie einen Fehler gemacht haben.

Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein nimmt Stellung

Update 10.10.2018 Zu dem ominösen Unternehmen „Datenschutzauskunft-Zentrale“ hat sich auch eine offizielle Datenschutz-Behörde geäußert. Die Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein stellt in einer Pressemitteilung am 04.10.2018 klar:

Bei der ‚Datenschutzauskunft-Zentrale‘ handelt es sich nicht um eine offizielle Stelle oder gar um eine Aufsichtsbehörde. In dem Fax werden die Unternehmen dazu gedrängt, ihre Firmen- und Betriebsdaten in einem Formular anzugeben und dieser ‚Datenschutzauskunft-Zentrale‘ mitzuteilen. Es wird der falsche Eindruck erweckt, dies gewährleiste die Einhaltung der Datenschutzanforderungen. […] Seriös ist das nicht!

Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein am 02.10.2018

Einstweilige Verfügung gegen die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.

Update 10.10.2018 Eine Rechtsanwaltskanzlei aus München hat eine Einstweilige Verfügung gegen die Datenschutzauskunft-Zentrale beantragt. Diese wurde vom Landgericht München auch beschlossen. Allerdings dürfte der Spuk dadurch noch lange nicht zuende sein. Denn durch die Einstweilige Verfügung wird dem  dubiosen Abzock-Unternehmen lediglich verboten, weitere Anschreiben an den Antragsteller der Einstweiligen  Verfügung, der Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte PartG mbB, zuzustellen. Dennoch dürfte der Beschluss des Landgerichts Signalwirkung haben. Die Richterin am Landgericht stellt in dem Beschluss klar:

[…] Durch die Verwendung eines getarnten amtlichen Schreibens, indem nur im kleingedruckten die
Entgeltlichkeit der Leistung versteckt ist, stellt einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der
Preisklarheit dar. 

Beschluss des Landgerichts München (29O13838/18)

Rechtsanwalt Daniel Loschelder kommentiert die von seiner Kanzlei erwirkte Einstweilige Verfügung wie folgt:

[…] Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Tagen die ersten Rechnungen versandt werden. Insofern ist es erfreulich, in einem so frühen Stadium bereits eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt zu haben, welche das Geschäftsmodell der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. ausdrücklich missbilligt. […] Pressemitteilung LoschelderLeisenberg vom 05.10.2018

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg, in den letzten Jahren viele erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen Abofallenbetreiber geführt hat.

Sollten Sie die Rechnung über 498,00 Euro bezahlen?

Update 16.11.2018 Seit 13.11.2018 versendet die Datenschutzauskunft-Zentrale die ersten Rechnungen an Unternehmer, die auf die dubiosen Fax-Angebote hereingefallen sind. Als Leistungsbeschreibung ist „Basisdatenschutz“ angegeben. Überweisen sollen die Rechnungsempfänger auf ein Konto in Malta. Wenn Sie das tun, wird das einmal gezahlte Geld für immer weg sein. Rechtsanwalt Daniel A. Loschelder von der Rechtsanwaltskanzlei Loschelder Leisenberg sagt dazu:

Wir empfehlen, hier keinesfalls Zahlungen zu leisten. Diese Forderungen lassen sich abwehren, hier haben wir eine breite Expertise und vertreten unsere Mandanten bundesweit.Rechtsanwalt Daniel A. Loschelder am 14.11.2018

Fraglich ist, ob hier überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Allerdings wird jetzt der Ärger erst richtig losgehen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, dass Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten und gleichzeitig den Rat eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Dieser kann die Forderung zurückweisen beziehungsweise anfechten.

Haben Sie auch ein Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale bekommen?

Bitte senden Sie uns das Schreiben per E-Mail an [email protected], damit wir noch gezielter davor warnen können. Häufig werden die Anschreiben nach unserer Warnung geringfügig verändert. Außerdem helfen Sie anderen Lesern, wenn Sie in den Kommentaren unter dem Artikel erwähnen, auf welchem Weg das Schreiben bei Ihnen eingegangen ist und wie in Ihrem Betrieb mit solchen Dingen umgegangen wird.

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