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Fiese E-Mail Zahlungsaufforderung/Unterlassungserklärung von Rechtsanwälten schockt Empfänger


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Eine E-Mail im Namen diverser Rechtsanwaltskanzleien sorgt für Ärger. Darin geht es um eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“ oder eine Unterlassungserklärung. Es soll Geld für ein Zeitschriften-Abo, eine begangene Urheberrechtsverletzung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eingetrieben werden. Zahlen Sie nicht. Es handelt sich um eine Fake-Mail.

Betrüger versuchen regelmäßig im Gewand von Rechtsanwaltskanzleien ahnungslose Verbraucher abzuzocken. Beispielsweise haben wir in der Vergangenheit schon von den betrügerischen Anrufen im Namen von Rechtsanwälten wegen Gewinnspielschulden berichtet. Auch Abmahnungen im Namen von Rechtsanwälten werden häufig versendet und sorgen für viel Aufregung beim Empfänger.

Aktuell versuchen es Kriminelle erneut. Sie versenden eine E-Mail mit einer Geldforderung. Angeblich geht es um ein Zeitschriften-Abo, ein Gewinnspiel-Abo der DGZ deutsche Gewinnerzentrale oder einen Vertrag mit der TGV-Medienverlag UG. Zusätzlich werden in den E-Mails teils weitere Firmen als Gläubiger oder Zahlungsempfänger genannt, bei denen der Empfänger angeblich Dienstleistungen in Anspruch genommen hat. Neben der Hauptforderung werden auch Verzugszinsen und Inkassokosten geltend gemacht.

Teilweise setzen die Betrüger mit ihren E-Mails auch auf eine Art Abmahnung. In einigen E-Mails geht es um eine angeblich begangene Urheberrechtsverletzung auf den Streaming-Plattformen kinox.to, kkiste.ag oder Stream.to. Über vergleichbare Abmahnungen per E-Mail haben wir bereits berichtet. Viele Verbraucher sind zunächst geschockt, wenn sie die Forderung von immerhin rund 350 Euro erhalten.

Urheberrechtsverletzung: Was ist das?

Wahrscheinlich jeder von Ihnen ist schon einmal mit dem Urheberrecht in Berührung gekommen. Doch was ist das Urheberrecht und wann kommt es zu Urheberrechtsverletzungen? Eine kurze Begriffsklärung möchten wir Ihnen in diesem Artikel geben. War

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Wir warnen: Zahlen Sie auf keinen Fall und setzen Sie sich nicht mit dem Absender der Nachricht in Verbindung. Es handelt sich bei den Absendern um keine existierende Rechtsanwaltskanzleien.

So sieht die E-Mail mit der Forderung aus

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass sich der Name des Absenders und auch der Inhalt der E-Mail schnell ändern kann. Sollten Sie die E-Mail mit anderen Daten bekommen haben, leiten Sie diese bitte an [email protected] weiter, damit wir die Warnung aktualisieren können. Folgende Daten sind bisher bekannt:

Das sind die angeblichen Mandanten der Kanzlei:

Veraltete Firmierungen
  • DGZ 6-49 / Deutsche Gewinner Zentrale
  • DGZ GmbH
  • DaoPay GmbH
  • Sofort Pay GmbH
  • Firma COEME
  • ADVANCIA Software Inc. (ADVANCIA inkasso)
  • KELES Vertrieb / M. BESER
  • KELES ENTERTAINMENT LTD.
  • TELESUN Vertrieb Ltd.
  • DZV Vertrieb Ltd.
  • W.E.L.E.S Vertrieb Ltd.
  • ZVG Vertrieb
  • DWG Vertrieb AG
  • PZV Vertrieb Ltd.
  • ZGV Vertrieb AG
  • TGV-Medienverlag UG (Firma existiert nicht)
  • TGV-Medienverlag Ltd. (Firma existiert nicht)
  • MGV-Medienverlag GmbH (Firma existiert nicht)
  • MA-Medienverlag GmbH (Firma existiert nicht)
  • GV Medien GmbH (Firma existiert nicht)
  • TGV-Medien GmbH (Firma existiert nicht)
  • DGZ deutsche Gewinnerzentrale
  • 20th Century Fox™
  • JV-Medien GmbH (Firma existiert nicht)
  • Marquardt GmbH (Deutschland)

Absender:

Veraltete Kanzleinamen
  • KANZLEI Hermann <[email protected]>
  • KANZLEI Fischer IT Recht <[email protected]>
  • Kanzlei-Fischer-Inkasso-Forderungsmanagement – INKASSO <[email protected]>, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg, Tel: 0 40 226 379 39, Fax: 0 40 334 634 09
  • KANZLEI für IT Recht <[email protected]> (Asenov-Inkasso-Forderungsmanagement)
  • Asenov-Inkasso-Forderungsmanagement – INKASSO <[email protected]>
  • Global-Inkasso-Forderungsmanagement – INKASSO <[email protected]>, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg,  Tel: 0 40 226 379 39, Fax: 0 40 334 634 09
  • KANZLEI ASENOV – Mainzer Landstraße 50, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 247 544 25
  • UNIVERSUM GROUP-Inkasso-Forderungsmanagement, Forderungsmanagment <[email protected]>
  • KANZLEI ASEN SEVERINOV, Schopenhauerstr. 54, 60316 Frankfurt, Telefon: 069/24754351 und 069/87008107, KANZLEI <[email protected]>
  • KANZLEI ZORK &Partner, Schopenhauerstr. 54, 60316 Frankfurt, Telefon: 069/24754351 und 069/87008107, KANZLEI <[email protected]>
  • KANZLEI Forderungsmanagment O.M.E.K &Partner, Mainzerlandstr. 54, 60325 Frankfurt, Telefon: 069/24754351 und 069/87008107, ANWALTSKANZLEI FORDERUNGSMANAGMENT O.M.E.K <[email protected]>
  • KANZLEI BERGER & KOLLEGEN, Mainzerlandstr. 54, 60325 Frankfurt, Telefon: 069/24754351 und 069/87008107, 069/24754352, [email protected][email protected]
  • Rechtsanwalt Insolvenzverwalter Matthias Noll, Uhlanstr. 1, 10623 Berlin, Tel: 030/22183544, [email protected]
  • ANWALTSKANZLEI JANSOCH IT RECHT, Luzernstr. 10, 14469 Potsdam, Tel: 030-221 83 544, email: [email protected]
  • Anwaltsbüro Naumann, Luzernstr. 112, 14469 Potsdam, [email protected], Telefon Tel: 030/23322196 oder 030/20966977
  • Anwaltsbüro Haas & Kollegen, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg, Telefon: 030/23322196 oder 030/20966977
  • Anwaltsbüro Burger & Partner, Hauptstraße 23, 21465 Wentorf bei Hamburg, Telefon: 030/23322196 oder 030/20966977
  • Anwaltsbüro Burger & Kollegen, Schönweißstr. 31, 90461 Nürnberg, Tel: 0911- 47 77 68 18, 0911- 47 77 68 19, 0911- 47 77 68 20, <[email protected]>
  • Anwaltsbüro Ahrens & Kraus, Luzernstr. 10, 14469 Potsdam, [email protected]
  • Anwaltsbüro Haas&Kollegen, Neuer Wall 10, 20354 Hamburg, Tel: 030-233 22196 oder 030/20966977,  <[email protected]>
  • Anwaltsbüro Buhrmann, Hauptstraße 13, 21465 Wentorf b. Hamburg, <[email protected]>
  • Anwaltsbüro Matthias Wüster, Luzernstr. 113, 14469 Potsdam, <[email protected]>
  • Anwaltsbüro Kunze und Partner, Neuer Wall 10, 20354 Hamburg, Tel: 030-233 22196 oder 030/20966977, [email protected]
  • Anwaltsbüro Markus Wuester , Körnerstr. 21, 90459 Nürnberg, Tel: 0911-4777 6818, <[email protected]>
  • Anwaltsbüro Löwenherz Markus, Okenstr. 7, 90443 Nürnberg, Tel: 0911-47776818, <[email protected]>
  • Anwaltsbüro Ahrens&Berger, Zeltnerstr. 1-3 90443 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, <[email protected]>
  • Kanzlei Haas und Kollegen, Lödelstr. 18, 90459 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltsbüro Löwenherz Markus, Okenstr. 7, 90443 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltskanzlei Michael Jahn, Leibnizstr. 19, 90443 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltsoffice Wessler u. Partner, Okenstr. 7, 90443 Nürnberg, , Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltsbüro Baader, Okenstr. 7, 90443 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltskanzlei Markus Behr, Leibnizstr. 19, 90443 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltsbüro Matthes, Zeltnerstr. 1-3 90443 Nürnberg, , Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected]
  • Anwaltsbüro Konstanz, Zeltnerstr. 1-3, 90443 Nürnberg, Tel: 0911- 47776818, Tel: 0911- 47776819, Tel: 0911- 47776820, [email protected][email protected]
  • Anwaltsbüro Kraus und Partner (Kanzlei Kraus & Partner), Leibnizstr. 19, 90443 Nürnberg, Tel: 0911-47776818, 0911/47776819, 0911/47776820,  <[email protected]>
  • Anwaltskanzlei Renate Bergmann, Am Felde 32, 22765 Hamburg, E-Mail:  [email protected], Telefon: 040/60779164
  • Anwaltsbüro Patrick Ziegler, Am Veringhof 11, 21107 Hamburg, E-Mail: [email protected], Telefon: 040/22639320
  • Kanzlei Lehr und Partner, Königstraße 121, 22767 Hamburg, Telefon: 040/52475354, [email protected]>
  • Anwalt Rainer Klemenz, Neuer Wall 10, 20354 Hamburg, Telefon: 040 – 468 993 13, [email protected]
  • Kanzlei Jürgen Hauser & Partner, Neuer Wall 89, 20354 Hamburg, Telefon: 040 – 524 750 22, [email protected]
  • Kanzlei Otto Schmidt, Neuer Wall 119, 20354 Hamburg, Telefon: 040 – 607 790 23, [email protected]
  • Anwaltsbüro Hermann und Partner (Kanzlei Hermann Forderungsmanagement), Neuer Wall 119, 20354 Hamburg, Telefon: 040- 607 791 64, [email protected]
  • Anwaltsbüro Uwe Klein, Königstraße 121, 22767 Hamburg, Telefon: 040-/60779023, [email protected]
  • Stefan Koch Fachanwalt für IT Recht, Königstraße 121, 22767 Hamburg, Telefon 040/60779023, [email protected]
  • Anwaltsbüro Stefan Müller, Königstraße 121, 22767 Hamburg, Telefon 040/60779023,  [email protected]
  • Kanzlei Behrens & Partner, [email protected]
  • Kanzlei Baumgarten und Kollegen, [email protected]
  • Gerichtsvollzieher Horst Richter / Anwaltsbüro Horst Richter, Telefon: 040/60779164, [email protected]
  • Kanzlei Meiser und Kollegen, Königstraße 121, 22767 Hamburg, Telefon: 040/607 790 23,<[email protected]>
  • STANOS FORDERUNGSMANAGEMENT & INKASSO BÜRO, [email protected], [email protected]
  • Anwaltsbüro Bernhard und Kollegen, Neuer Wall 29, 20354 Hamburg, Telefon: 040334659885
  • Anwaltzkanzlei Rheinhard Jürgen, Neuer Wall 21, 20354 Hamburg, Telefon: 040334659880, [email protected]
  • Kanzlei Dressen & Kollegen, Neuer Wall 21, 20354 Hamburg, Telefon: 040334659880, [email protected]
  • Anwaltskanzlei Günter Joachim und Kollegen, Fachanwalt für Medienrecht & Strafrecht, Hamburger Meile 11, 22083 Hamburg, Tel: 040 334 65 98 83, Tel: 040 334 65 98 84, Forderung <[email protected]>
  • Anwaltskanzlei Lattwein und Kollegen, Fachanwalt für Medienrecht, Hamburger Meile 19-47, 22083 Hamburg, Tel: 040 334 659 88-8, Tel: 040 334 659 88-9, Forderung <[email protected]>
  • Anwaltskanzlei Küster Nadine, Fachanwalt für Medienrecht, Hamburger Meile 19-47, 22083 Hamburg, Tel: 040 334 659 89-0, Forderung <[email protected]>
  • Anwaltskanzlei Lattwein und Kollegen, Fachanwalt für Medienrecht, Hamburger Meile 19-47, 22083 Hamburg, Tel: 040 334 659 89-7, Tel: 040 334 659 89-8
  • Kanzlei Veronika Biksadska & Kollegen, Kornstr. 138, 28201 Bremen, Telefon 042198974982, Forderunsmanagment <[email protected]>, [email protected]
  • §Kanzlei Berger und Kollegen, Kornstr. 108, 28201 Bremen, Tel: 0421- 989 749 84, Stephan Berger, [email protected]
  • Kanzlei Bührmann und Kollegen, Achtern Moor 1, 22549 Hamburg, Christian Bührmann, Kanzlei Bührmann und Kollegen <[email protected]>, Tel: 04033465442, 04033465443, 04033465444
  • Kanzlei Meiser & Kollegen, Königstraße 121, 22767 Hamburg, [email protected]
  • Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner, Lützowstraße 62-63, 10785 Berlin
  • Rechtsanwaltskanzlei Drawing & Kollegen, Kurfürstendamm 25, 10707 Berlin, Rechtsanwaltskanzlei Drawing & Partner <[email protected]>

Betreff:

  • Vollstreckung
  • LETZTE VORGERICHTLICHE ABMAHNUNG
  • PFÄNDUNG DROHT
  • Kontopfändung
  • Letzte Mahnung
  • Mahnung
  • Zahlungsaufforderung
  • Unterlassungserklärung
  • AZ.: 339/15 Unterlassungserklärung – Digitale Zustellung
  • AZ206/6 Elektronische Zustellung – Unterlassungserklärung

IBAN:

  • LT833500010007265973 (Empfänger: O. Keles)
  • GB77 REVO 0099 7010 0469 20 / GB77 REVO00997010046920 (Empfänger: AK PINARSolution inc., M. AKPINAR)
  • DE04 1001 1001 2624 3153 42 / DE04100110012624315342 (Empfänger: AK PINARSolution inc., M. AKPINAR)
  • DE84 5123 0800 6507 5757 51 / DE84512308006507575751 (Empfänger: M. AKPINAR)
  • NL62 BUNQ 2044 7498 31 / NL62BUNQ2044749831 (Empfänger: TGV-Konto)
  • NL62 BUNQ 2044 7499 39 / NL62BUNQ2044749939 (Empfänger: Medien Konto)
  • SK88 0900 0000 0050 6100 9212 / SK8809000000005061009212 (Veronika Biksadska)
  • SK36 0200 0000 0024 3021 2758 / SK3602000000002430212758 (Veronika Biksadska)
  • DE65 1001 7997 6612 7106 71 / DE65100179976612710671 (JV-GmbH)

Im Text der E-Mail ist zu lesen:

16.06.2021 AZ.: 339/15 Unterlassungserklärung - Digitale Zustellung von Rechtsanwälte Voelkers & Partner <[email protected]>

Vorsicht: Der Anhang der E-Mail (AZ2066 Elektronische Zustellung.zip(~4 KB))  enthält Schadsoftware.

Fa. Mustermann GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit stellen wir Ihnen erneut die Unterlassungserklärung im Falle AZ206/6 zu.

Für die auf postalischem Weg bereits erfolgte Zustellung, haben wir von Ihnen leider keine Empfangsbestätigung erhalten.

Aus Datenschutzgründen sind Dokumente in der Elektronischen Zustellung mit einem Passwort versehen.
Bitte benutzen Sie das Passwort: GDM99 um das Dokument zu öffnen.

Mit der zweiten Elektronischen Zustellung verzeichnen wir die Dokumente sofort als _ERHALTEN_

Mit freundlichen Grüßen,

Sabine Schiffer

Rechtsanwaltskanzlei Drawing & Kollegen
Kurfürstendamm 25, 10707 Berlin

14.05.2021 AZ.: 339/15 Unterlassungserklärung - Digitale Zustellung von Rechtsanwälte Voelkers & Partner <[email protected]>

Vorsicht: Der Anhang der E-Mail (Aktenzeichen 339-15 RA-VOELKERS.zip(~4 KB))  enthält Schadsoftware.

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Rechtssache AZ.: 339/15:
Betreffend eines Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Firma Marquardt GmbH (Deutschland) vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner (Deutschland), bitten wir um Kenntnisnahme der an Sie per Einschreiben zugestellten Unterlassungserklärung.

Bis dato haben wir keine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalten, weshalb wir Ihnen die Unterlassungserklärung jetzt ein weiteres Mal im Digitalformat übersenden.
Die relevanten Dokumente finden Sie von uns digital signiert, im .PDF Format im Anhang dieser E-Mail.

Aus Datenschutzgründen (DSGVO) muss das Dokument mit einem Passwort versehen sein.

Bitte benutzen Sie das Passwort UMAT9 um das Dokument zu öffnen.

Durch den erhalt dieser E-Mail wird die Unterlassungserklärung von unserer Seite aus als _ZUGESTELLT_ verzeichnet.

Möchten Sie die Kosten und den Aufwand einer Unterlassungsklage vermeiden, ist es sinnvoll, im Zuge der Abmahnung zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Bei Fragen geben Sie bitte stets das Aktenzeichen 339/15 an.

Mit freundlichen Grüßen,

Katharina Wesler (Partner)
Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner
Lützowstraße 62-63, 10785 Berlin

13.08.2020 Unterlassungserklärung von Kanzlei Berger und Kollegen <[email protected]>

Sehr geehrte(r) Frau Maxi Muster,
Bremen, den 12.08.2020
Aktenzeichen: UHR/2020/837…

In vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firma 20th Century Fox™
mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung
wird anwaltlich versichert. Der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine am 2020-04-01 08:44:33
über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung auf der folgenden illegalen Streaming-Plattform.

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017 (Aktenzeichen C–527/15, Pressemitteilung) sind die Handlungen der Nutzer, welche Kinofilme bzw. Serien aus illegalen Quellen streamen, rechtswidrig.

Im Rahmen eines Staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß § 113 TKG wurde mitgeteilt, dass der festgestellte Internetanschluss auf Sie angemeldet ist, so dass Sie für die Urheberrechtsverletzung, welche unter Nutzung des Anschlusses begangen wurde, zivilrechtlich haften.

Details zur Ihrer Straftat:
Illegale Webseiten: kinox.to, Stream.to, kkiste.ag
Datum und Uhrzeit: 2020-04-01 08:44:09
Gespeicherte Daten: …

Auskunft durch Internetanbieter:

IP

Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandantschaft auf
einen Betrag in Höhe von 1. 897,35 EUR.

Der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt:

Schadensersatz …………………………………………………….1. 659, 00 EUR
Rechtsanwaltskosten ………………………………………………. 152,35 EUR
Auskunft- ,und Ermittlungskosten ……………………………… 86,00 EUR
Gesamtsumme …………………………………………………… 1. 897,35 EUR

Unsere Mandantschaft verzichtet auf jegliche Ansprüche und Zahlungen, wenn Sie uns die beigefügte
Unterlassungserklärung ausgefüllt per E-Mail zusenden.

Für die Rücksendung haben wir uns den 14.08.2020 vorgemerkt.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir Straf-, und zivilrechtliche Maßnahmen gegen Sie einleiten.

Mit Freundlichen Grüßen
Stephan Berger
Fachanwalt für Urheberrecht

§Kanzlei Berger und Kollegen
Kornstr. 108
28201 Bremen
Tel: 0421- 989 749 84

10.08.2020 Letzte Mahnung von Forderunsmanagment <[email protected]>

Herr
Max Muster geb. 01.02.1960
Musterstraße 1
12345 Musterort
Deutschland

Aktz.: DGZ/2020-927032
Bremen den, 10.08.2020

Sehr geehrte (r) Frau Max Muster,

Unser Mandant DGZ deutsche Gewinnerzentrale hat uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.
Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten
sowie Ihr Einverständnis liegen unserem Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als
Beweismittel verwendet werden. Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten
am 18.02.2020 21:47 zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen.
Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck auf, die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen Kosten,
die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB § 284, 286) zu tragen haben,
an uns auf das folgende Konto innerhalb von 7 Tagen zu überweisen (Eingang auf unsere Konto).
Zahlungen sind nur an DGZ möglich

Empfänger: DGZ-Zahlungen
IBAN: NL62 BUNQ 2044 7498 31
Verwendungszweck: Aktz.: DGZ/2020-927032

Bitte geben Sie nur Ihre Aktenzeichen bei Zahlungen als Verwendungszweck an

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung: (Dienstleistungsvertrag 12 X 19,90 €)
238,80€
Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) 15,00€
Anwaltskosten (7002 VV RVG) 125,60€
Gesamtforderung:
379,40€

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten.
Wenn Sie Fragen haben sollten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung.

Achtung: Gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge (Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw. ggf. nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch entstehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

Amtlicher Hinweis:

– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)

– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

01.07.2020 Zahlungsaufforderung von Anwaltskanzlei Lattwein und Kollegen <[email protected]>

Letzte Mahnung
————————————————————————————————–

Sehr geehrte(r) Max Mustermann,

unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung,
aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag vom 02.03.20,
TGV-Medien GmbH ( Zeitschriften Abo ).
Die von Ihnen, angegebene Kontaktdaten sowie Ihr Einverständnis liegen unserem
Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden.
Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihrer persönlichen Daten zugestimmt und
den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen.
Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck auf, die Schuldsumme, sowie die bisher
aufgelaufenen kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB § 284, 286) zu tragen haben,
auf das unten angegebene Konto innerhalb 7 Tage zu Überweisen.

Zahlungen sind nur an TGV-Medien GmbH möglich.

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung 122,88 EUR
Mahnkosten (§ abs 5 RDGEG i.V.m Nr. 2300 VV RVG) 11,28 EUR
Anwaltsgebühren 59,97 EUR
Gesamt 194,13 EUR

Empfänger: TGV Konto
IBAN: NL62 BUNQ 2044 7498 31
Betrag: 194,13 EUR
Verwendungszweck: PZ/2020-18599

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten.
Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung,
Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1 BDSG

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch den örtlichen Gerichtsvollzieher,
Pfändung Ihrer Bezüge (Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw. ggf. nach Erlass
eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die
Abgabe der eidesstattliche Versicherung. Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse.
Dadurch entstehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

Amtlicher Hinweis:

-(§ 286 Abs. 2 und BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
( ABI. Nr. L 200 S.)

Mit Freundlichen Grüße
Anna Lattwein

Anwaltskanzlei Lattwein und Kollegen
Fachanwalt für Medienrecht

Hamburger Meile 19-47
22083 Hamburg
Tel: 040 334 659 89-7
Tel: 040 334 659 89-8

26.06.2020 Mahnung vonAnwaltsbüro Bernhard und Kollegen <[email protected]>

Forderung der Firma TGV-Medienverlag UG
———————————————————————————————————————

Sehr geehrte(r) …,

unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung,
aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag: Zeitschriften Abo MGV-Medienverlag GmbH.
Die von Ihnen, angegebene Kontaktdaten sowie Ihr Einverständnis liegen unserem
Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden.
Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihrer persönlichen Daten zugestimmt und
den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen.
Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck auf, die Schuldsumme, sowie die bisher
aufgelaufenen kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB § 284, 286) zu tragen haben,
auf das unten angegebene Konto innerhalb 7 Tage zu Überweisen.

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung 122,88 EUR
Mahnkosten (§ abs 5 RDGEG i.V.m Nr. 2300 VV RVG) 11,28 EUR
Anwaltsgebühren 59,97 EUR
Gesamt 194,13 EUR

Zahlungen sind nur an AK PINARSolution inc. möglich.

Empfänger: M. AKPINAR
IBAN: GB77 REVO 0099 7010 0469 20
Betrag: 194,13 EUR
Verwendungszweck: PZ/2020-12886

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten.
Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung,
Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1 BDSG

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch den örtlichen Gerichtsvollzieher,
Pfändung Ihrer Bezüge (Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw. ggf. nach Erlass
eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die
Abgabe der eidesstattliche Versicherung. Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse.
Dadurch entstehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

Amtlicher Hinweis:

-(§ 286 Abs. 2 und BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
( ABI. Nr. L 200 S.)

Mit Freundlichen Grüße
A. Bernhard Michael

Anwaltsbüro Bernhard und Kollegen
Neuer Wall 29
20354 Hamburg
Tel: 040 334 659 88-5
Tel: 040 334 659 88-6

17.02.2019 419DE-201835376 von Stanos Inkasso <[email protected]>

Sehr geehrte (r) Frau/Herr …,

unser Mandant DGZ GmbH mit Firmensitz in Berlin hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte angemahnte Forderung, aus Ihrer Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag: “Deutsche Gewinner Zentrale“ einzuholen.

Die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten sowie Ihr Einverständnis liegen unserem Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden.

Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen.

Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck auf, die offenen Beiträge,

sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB § 284, 286) zu tragen haben, an uns auf das folgende Konto innerhalb von 5 Werktagen zu überweisen:

STANOS Inkasso

IBAN: BE43 9670 1549 4401

BIC: TRWIBEB1XXX

(Steuerfreies Bankkonto)

Bitte geben Sie folgendes Aktenzeichen als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger an:

419DE-201835376S

Ø Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 6 X 45 €) 270,00 Euro

Mahnkosten(§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) 25,50 Euro

Gesamtforderung 295,50 Euro

Zahlungen sind nur an die STANOS-INKASSO möglich.

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten. Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung per Mail.

Achtung: dies gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist gehen wir wie folgt vor:

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge (Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.), ggf. nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch entstehen Ihnen weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

Amtlicher Hinweis:

– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)

– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

Mit freundlichen Grüßen Ihr

STANOS FORDERUNGSMANAGEMENT & INKASSO BÜRO

Dieses schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

04.11.2019 Abmahnung von [email protected]

Per Rückschein National
Frau
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterort
Deutschland

Ihr Zeichen: UHR-2019/29069
im vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die KELES ENTERTAINMENT LTD.
mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die Ordnungsgemäße
Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine am 17.02.19 18:08 über Ihrer Internetanschluss im Internet
begangene Urheberrechtsverletzung auf der folgenden illegalen Streaming-Plattformen:
kinox.to, kkiste.ag, streamworld.cc

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH) vom 26. April 2017 ( Aktenzeichen C-527/15, Pressemitteilung
sind die Handlungen der Nutzer, welche Kinofilme bzw. Serien aus Illegalen Quellen streamen, rechtswidrig.

Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß §113 TKG wurde mitgeteilt, das der festgestellte
Internetanschluss auf Sie angemeldet ist, so dass Sie für die Urheberrechts-Verletzung, welche unter Nutzung des
Anschlusses begangen wurde, Straf-, und Zivilrechtlich haften.

Details zur Ihrer Straftat:

° Illegale Webseiten: kinox.to, kkiste.ag, streamworld.cc
° Datum und Uhrzeit: 17.02.19 18:08
° Ermittelte Daten: Anschrift des Empfängers
° Gespeicherte Internet Daten:

Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandantschaft auf einen Betrag in Höhe
von 348,89 EUR der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt:
Schadenersatz………………………………………279,00 EUR
Rechtsanwaltskosten……………………………… 49,89 EUR
Auskunfts-, und Ermittlungskosten…………….20,00 EUR
Gesamtsumme………………………………….348,89 EUR

Um jegliche Strafrechtliche sowie Zivilrechtliche Prozesse zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen
ausgestellte Abmahnung in Höhe 348,89 EUR während der fünftägigen Zahlungsfrist auf das unten angegeben Konto zu begleichen.
Nach ablauf der Frist werden wir Straf-, und Zivilrechtliche maßnahmen gegen Sie einleiten.

Antragsteller:
Empfänger: M. BESER
Iban: GB20 REVO 0099 7052 0472 00
Verwendungsszweck: ( Ihr zeichen )
Betrag: 348,89 EUR

Anwaltsbüro Naumann
Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
Luzernstr. 112, 14469 Potsdam
Tel: 030-233 221 96
Tel: 030-209 669 77

02.11.2019 Kontopfändung von [email protected]

Frau
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterort
Deutschland

-Vorab per Mail-

Ihr Zeichen: GZ/2019-1353

Sehr geehrte (r) Frau Mustermann,

die Firma KELES Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 07.02.19 14:42 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 196,27 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 110,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
( Zeitschriften Abo )
Datum: 07.02.19 14:42

Gesamtforderung:

Zahlungen sind nur an die den Gläubiger M. BESER möglich.

110,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
6,90 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
78,98 EUR Rechtsanwaltskosten
196,27 EUR Gesamtforderung per 31.10.2019

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

Empfänger: M BESER
Iban: GB20 REVO 0099 7052 0472 00
Verwendungsszweck: GZ/2019-1353
Betrag: 196,27 EUR

 

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

-Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
bei der örtlichen Behörde erstatten.

– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

 

Anwaltsbüro Naumann
Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
Luzernstr. 112, 14469 Potsdam
Tel: 030-233 221 96
Tel: 030-209 669 77

16.09.2019 Kontopfändung von Kanzlei für IT Recht <[email protected]>

Sehr geehrte (r) Frau Maxi Musterfrau,

die Firma ADVANCIA Software Inc. hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 192,07 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 105,19 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)

Gesamtforderung:

Zahlungen sind nur an die ADVANCIA inkasso möglich.

105,19 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
7,90 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
78,98 EUR Rechtsanwaltskosten
192,07 EUR Gesamtforderung per 16.09.2019

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG
Antragsteller:
Empfänger: ADVANCIA
Iban: LU96 3442 0400 0171 6352
Verwendungsszweck: 5401 8715 1648 0686 ( Bitte so angeben )
Betrag: 192,07 EUR

 

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

-Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
bei der örtlichen Behörde erstatten.

– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

ANWALTSKANZLEI JANSOCH IT RECHT

Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
Luzernstr. 10, 14469 Potsdam
Tel: 030-221 83 544
email: [email protected]

Die E-Mail wurde mit dem Namen und der Adresse des Empfängers personalisiert und wird deshalb von vielen Verbrauchern besonders ernst genommen. Optisch macht die Nachricht dagegen nicht viel her. Und auch inhaltlich lässt der Text sehr zu wünschen übrig, da viele Pflichtangaben fehlen.

Unterlassungserklärung nicht zurücksenden

In der Abmahnung wegen einer angeblichen Urhebrrechtsverletzung wird zunächst kein Geld, sondern die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Senden Sie die Unterlassungserklärung nicht zurück und nehmen Sie auch sonst keinen Kontakt mit der vermeintlichen Anwaltskanzlei Berger und Kollegen aus Bremen auf. Nach unseren Recherchen existiert die Kanzlei nicht.

Überweisen Sie den Betrag nicht

Viele Empfänger überweisen den geforderten Betrag aus Angst. Das ist falsch. Tun Sie das nicht. In der E-Mail ist eine ausländische IBAN in Bulgarien, Luxemburg, England oder Litauen angegeben. Einmal überwiesenes Geld ist für immer weg und lässt sich nicht zurückholen.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Existiert die Kanzlei beziehungsweise das Inkassounternehmen?

Nein, die im Kopf der E-Mail genannte und als Absender angegebene Kanzlei existiert nicht. Demnach ist diese auch nicht zum Inkasso berechtigt. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sie können diese E-Mail löschen. Eine echte und tatsächliche Forderung würden Sie per Post erhalten und auch dann müssen Sie diese ganz genau prüfen, bevor Sie überweisen. Denn letztlich ist immer fraglich, ob Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Das trifft besonders dann zu, wenn Sie davon gar nichts wissen. Falls Sie Post von einem Inkassounternehmen bekommen, sollten Sie den Schriftverkehr immer mit unserem Inkasso-Ratgeber prüfen.

Sie haben gezahlt? Was ist zu tun?

Falls Sie das Geld bereits überwiesen haben und unsere Warnung zu spät lesen, können Sie nur noch Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wir machen Ihnen allerdings nicht viel Hoffnung, dass Sie das überwiesene Geld je wieder sehen.

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55 Gedanken zu „Fiese E-Mail Zahlungsaufforderung/Unterlassungserklärung von Rechtsanwälten schockt Empfänger“

  1. (Erhalten 13-05-2021)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    In der Rechtssache AZ.: 339/15:
    Betreffend eines Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Firma Marquardt GmbH (Deutschland) vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner (Deutschland), bitten wir um Kenntnisnahme der an Sie per Einschreiben zugestellten Unterlassungserklärung.

    Bis dato haben wir keine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalten, weshalb wir Ihnen die Unterlassungserklärung jetzt ein weiteres Mal im Digitalformat übersenden.
    Die relevanten Dokumente finden Sie von uns digital signiert, im .PDF Format im Anhang dieser E-Mail.

    Durch den erhalt dieser E-Mail wird die Unterlassungserklärung von unserer Seite aus als _ZUGESTELLT_ verzeichnet.

    Möchten Sie die Kosten und den Aufwand einer Unterlassungsklage vermeiden, ist es sinnvoll, im Zuge der Abmahnung zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

    Bei Fragen geben Sie bitte stets das Aktenzeichen 339/15 an.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Katharina Wesler (Partner)
    Rechtsanwaltskanzlei Voelkers & Partner
    Lützowstraße 62-63, 10785 Berlin

    Antworten
  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Hiermit stellen wir Ihnen erneut die Unterlassungserklärung im Falle AZ206/6 zu.

    Für die auf postalischem Weg bereits erfolgte Zustellung, haben wir von Ihnen leider keine Empfangsbestätigung erhalten.

    Aus Datenschutzgründen sind Dokumente in der Elektronischen Zustellung mit einem Passwort versehen.
    Bitte benutzen Sie das Passwort: GDM99 um das Dokument zu öffnen.

    Mit der zweiten Elektronischen Zustellung verzeichnen wir die Dokumente sofort als _ERHALTEN_

    Mit freundlichen Grüßen,

    Sabine Schiffer

    Rechtsanwaltskanzlei Drawing & Kollegen
    Kurfürstendamm 25, 10707 Berlin

    Antworten
  3. -Vorab per Mail-

    Ihr Zeichen: ZVK-2019-1210810

    Sehr geehrte (r),

    die Firma ZVG Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
    der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 20.01.19 21:54 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
    Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 197,13 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
    Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
    Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

    Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
    Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 110,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
    ( Zeitschriften Abo )
    Datum: 20.01.19 21:54

    Gesamtforderung:

    Zahlungen sind nur an die den Gläubiger Keles Inc möglich.
    110,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
    28,93 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
    57,81 EUR Rechtsanwaltskosten
    197,13 EUR Gesamtforderung per 15.01.2019

    Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
    bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

    Empfänger: O. Keles
    Iban: LT83 3500 0100 0726 5973
    Verwendungsszweck: ZVK-2019-1210810
    Betrag: 197,13 EUR

    Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:

    Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
    Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
    Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

    -Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
    bei der örtlichen Behörde erstatten.

    – (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
    – Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
    Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

    Kanzlei Behrens & Partner
    Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
    Königstraße 121, 22767 Hamburg
    Tel: 040- 607 790 23

    Ich habe diese Mail bekommen und überlege, ob ich eine Anzeige wegen Nötigung erstatten soll. Ob das was bringt?

    Antworten
  4. Kanzlei Meiser und Kollegen
    An:
    ………@yahoo.de

    15. Jan. um 12:31

    Herr
    Frank …… Geb. 08………
    ————Str. 2
    ……………
    Deutschland
    -Vorab per Mail-

    Ihr Zeichen: ZVK-2019-1211016

    Sehr geehrte (r) Herr Frank …….

    die Firma ZVG Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
    der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 20.02.19 07:34 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
    Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 196,10 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
    Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
    Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

    Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
    Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 110,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
    ( Zeitschriften Abo )
    Datum: 20.02.19 07:34

    Gesamtforderung:

    Zahlungen sind nur an die den Gläubiger Taymur Inc möglich.

    110,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
    28,90 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
    56,81 EUR Rechtsanwaltskosten
    196,10 EUR Gesamtforderung per 15.01.2019

    Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
    bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

    Empfänger: O. Taymur
    Iban: LT37 3500 0100 0731 8017
    Verwendungsszweck: ZVK-2019-1211016
    Betrag: 196,10 EUR

    Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
    Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
    Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
    Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

    -Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
    bei der örtlichen Behörde erstatten.

    – (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
    – Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
    Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

    Kanzlei Meiser & Kollegen
    Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
    Königstraße 121, 22767 Hamburg
    Tel: 040- 607 790 23

    Die Kanzlei gibt es nicht und die Iban ist in Litauen. Diese Verbrecher gehören weg gesperrt.

    Antworten
  5. Ich habe heute eine e-mail von der Anwaltskanzlei Ziegler erhalten.
    Alle aufgeführtek für die Info, jetzt kann ich beruhigt schlafen.
    Warum wird man dieser Bande nicht habhaft?

    Ich hatte das Zeichen LKZ/2019668

    Antworten
  6. Ihr Zeichen: ZVK-2019-1206513

    Sehr geehrte (r) Herr,

    die Firma ZVG Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
    der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 05.02.19 10:04 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
    Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 197,18 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
    Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
    Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

    Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
    Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 110,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
    ( Zeitschriften Abo )
    Datum: 05.02.19 10:04

    Gesamtforderung:

    Zahlungen sind nur an den Gläubiger ZVB-Vertrieb möglich.
    110,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
    18,98 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
    67,81 EUR Rechtsanwaltskosten
    197,18 EUR Gesamtforderung per 09.01.2020

    Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
    bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

    Empfänger: ZVB-Vertrieb
    Iban: DE19 1101 0100 2051 1994 48
    Verwendungsszweck: ZVK-2019-1206513
    Betrag: 197,18 EUR

    Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:

    Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
    Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
    Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

    -Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
    bei der örtlichen Behörde erstatten.

    – (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
    – Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
    Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

    Anwalt Rainer Klemenz
    Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
    Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
    Tel: 040 – 468 993 13

    Werde das zur Anzeige bringen. Danke an Euch

    Antworten
  7. An die Leidensgenossen hier im Net.
    habe heute den 11.01.2020 auch so eine nette Mail erhalten unter dem AktZ. ZVK-2019-1206792 werde ich aufgefordert von einer “ Kanzlei Jürgen Hauser & Partner “ mit Sitz in Hamburg, einen Betrag in Höhe von 183,13 Euro sofort, oder innerhalb von 7 Tagen auf ein Konto …bla bla … zu entrichten sonst Kontofändung usw usw ……..! Wie ich sehe bin ich ja nicht alleine und hoffe, diese Verbrecher werden bald angeklagt und verurteilt !!
    Danke an die Macher dieser Seiten, damit man nicht in die Falle tapt ( obwohl ich mir keiner Schuld bewusst bin )!!

    Antworten
  8. Ich bekam heut ediese e-mail

    Deutschland
    -Vorab per Mail-

    Ihr Zeichen: ZVK-2019-1208227

    Sehr geehrte (r) Herr D… N…,

    die Firma ZVG Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
    der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 23.01.19 12:28 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
    Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 163,13 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
    Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
    Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

    Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
    Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 110,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
    ( Zeitschriften Abo )
    Datum: 23.01.19 12:28

    Gesamtforderung:

    Zahlungen sind nur an den Gläubiger BESER Inc. möglich.

    110,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
    8,93 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
    43,81 EUR Rechtsanwaltskosten
    163,13 EUR Gesamtforderung per 09.01.2020

    Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
    bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

    Empfänger: BESER M.
    Iban: DE11 1101 0100 2170 7200 82
    Verwendungsszweck: ZVK-2019-1208227
    Betrag: 163,13 EUR

    Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
    Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
    Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
    Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

    -Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
    bei der örtlichen Behörde erstatten.

    – (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
    – Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
    Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

    Kanzlei Otto Schmidt
    Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
    Neuer Wall 119, 20354 Hamburg
    Tel: 040 – 607 790 23

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  9. auch ich habe heute eine Mail bekommen. Ich hätte ein Zeitungsabo nicht bezahlt. Unter dieser Adresse bin ich seit Jahren nicht erreichbar, diese Mail wurde von einem Iphone versendet und sowas hatte ich bereits vor Jahren mit Videos oder Bücher.
    Ich habe gleich einen sehr guten Freund kontaktiert. Er arbeitet bei der Polizei. Ich werde auf jeden Fall eine Anzeige machen. Vielleicht gebe ich das auch an meinem Anwalt weiter. Es ist echt abgefahren was hier alles so passiert und dann noch Anwälte bzw. Kanzleien wo niemand ans Telefon gehen bzw. nicht auffindbar sind.
    Gebt auf Euch acht…

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  10. Guten Abend,ich habe 16.12.2019 auch bekommen

    die Firma ZVG Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
    der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 19.02.19 11:15 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
    Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 211,16 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
    Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
    Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

    Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
    Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 125,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
    ( Zeitschriften Abo )
    Datum: 19.02.19 11:15

    Gesamtforderung:

    Zahlungen sind nur an den Gläubiger BESER Inc. möglich.
    125,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
    18,90 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
    66,87 EUR Rechtsanwaltskosten
    211,16 EUR Gesamtforderung per 16.12.2019

    Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
    bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

    Empfänger: BESER M.
    Iban: GB20 REVO 0099 7052 0472 00
    Verwendungsszweck: LZP/2019-4125
    Betrag: 211,16 EUR

    Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:

    Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
    Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
    Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.

    -Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
    bei der örtlichen Behörde erstatten.

    – (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
    – Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
    Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

    Anwaltskanzlei Michael Jahn
    Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
    Leibnizstr. 19, 90443 Nürnberg
    Tel: 0911- 47776 818
    Tel: 0911- 47776 819
    Tel: 0911- 47776 820

    Danke für diese Infoseiten, die helfen, sowas zu erkennen.

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