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Polizeiwarnung vor dubiosen Kaffeefahrten – Ihre Erfahrungen (Video)


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Haben Sie auch schon eine Einladung zu einer Kaffeefahrt bekommen? Vielen Senioren flattern die lukrativen Reiseangebote für einen Tagesausflug ins Haus. Oft versprechen die Absender nicht nur eine tolle Reise, sondern auch hervorragende und üppige Verpflegung und jede Menge Geschenke. Doch Verbraucherschützer und Polizei warnen regelmäßig vor unseriösen Scheinangeboten.

Die Masche mit den Kaffeefahrten läuft bereits seit Jahrzehnten und die Ausflüge erfreuen sich vor allem bei Senioren großer Beliebtheit. Vor allem einsame Rentner freuen sich, wenn sie einmal raus kommen und etwas anders sehen. Doch die wenigsten Reisenden wissen wirklich, worauf sie sich bei einer Kaffeefahrt einlassen. Oft kann diese Fahrt nämlich auch als Werbefahrt bezeichnet werden. Und dann steht vor allem das gute Geschäft für den Veranstalter im Vordergrund.

Für die Reisenden steht in der Regel der Spaß an dem Ausflug im Vordergrund. Dazu kommt, dass man mit anderen Senioren in guter Gesellschaft ist. Der Preis für die Fahrt ist oft sehr niedrig. Gleichzeitig wird mit gutem Essen in Form von Kaffee und Kuchen und oft auch einem deftigen Mittagessen geworben. Die angegebenen Ziele in nahegelegene Ausflugsgebiete oder zu Sehenswürdigkeiten erscheinen lukrativ. Fraglich ist, ob die Senioren dort auch tatsächlich ankommen. Doch das werden diese erst später feststellen.

Lockangebote und falsche Versprechungen auf Kaffeefahrten

Neben einer kostenlosen Verpflegung und einem lukrativen Ausflugsziel wird mit weiteren Schmankerln gelockt. Oft ist auch der Satz zu lesen „Bitte bringen Sie große Taschen mit!“. Suggeriert wird damit, dass der Rentner die vielen versprochenen Geschenke ja auch abtransportieren muss. Auch Bargeld wird neuerdings gern versprochen. Allerdings kommen die wenigsten Verbraucher mit vollen Taschen wieder. Im Gegenteil, meist werden sie vor allem um ihre Ersparnisse erleichtert. Geworben wird für die Werbefahrten häufig per Post oder mit Postkarten, die von den Senioren bei Teilnahmewunsch zurückgesendet werden sollen. Aktuell ist eine solche Einladung auch im Raum Darmstadt in den Briefkästen, wie die Polizei Südhessen informiert:

Eine Darmstädter Seniorin erhielt in den vergangenen Tage eine Einladung zu einer Kaffeefahrt, die Anfang Mitte September diesen Jahres stattfinden soll und informierte die Polizei darüber. […]

In der Einladung locken die Veranstalter nicht nur mit einem schönen Ausflug sondern auch mit tollen Geschenken. Nicht nur, dass den Teilnehmen eine Kaffeemaschine, ein Tablet, eine Kamera oder eine Mikrowelle versprochen wird, sie bekommen auch ein Essen und eine Bootsfahrt am Ausflugstag in Aussicht gestellt. Dem aber nicht genug, auch ein Gewinn von 500,- Euro ist zudem noch möglich.

Mit einer Antwortkarte sollen sich die Eingeladenen zu dem Ausflug anmelden und die gewünschte Abholstelle anzukreuzen. Wohin die Reise geht, bleibt allerdings eine Überraschung. […] Pressemitteilung Polizei Südhessen am 27.08.2018

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Im Vordergrund der Kaffeefahrt-Werbung stehen häufig die Ausflugsziele und Geschenke. Nicht thematisiert wird, dass die Senioren an einer Verkaufsveranstaltung teilnehmen sollen. Dort werden häufig überteuerte Produkte angeboten. Oft erreichen die Reisenden auch nicht das versprochene Ziel und landen irgendwo auf einem Gasthof in der Pampa. Das ist kein Zufall, denn dort können die Teilnehmer vor unseriösen Verkäufern nicht flüchten und werden nicht selten in die Mangel genommen, bis sich die Geldbörse öffnet oder die EC-Karte herausgeholt wird.

[…] Hinter den sogenannten“ Kaffeefahrten“, stecken nach polizeilichen Erfahrungen meist unseriöse Werbe- und Verkaufsveranstaltungen, bei denen die Teilnehmer, in der Regel gutgläubige Senioren, von geschulten Verkäufern über den Tisch gezogen werden. Statt der versprochenen Geschenke und Gewinne bringen die Teilnehmer meist Verträge zu überteuerten Produkten inklusive hoher Rechnung mit nach Hause. Die dreisten und geschickten Werber scheuen sich auch nicht davor, die Gäste zu den Kaufverträgen zu drängen und entsprechend unter Druck zu setzen. […] Pressemitteilung Polizei Südhessen am 27.08.2018

Unbekannte Absender und Veranstalter sind oft nicht greifbar

Unseriöse Anbieter von billigen Kaffeefahrten sind relativ gut erkennbar. Stutzig sollten Verbraucher immer dann werden, wenn viele Geschenke, Gewinne und eine lukrative Reise zu einem vergleichsweise niedrigen Reisepreis oder gar kostenlos angeboten werden. Niemand hat etwas zu verschenken. Das trifft vor allem auf Kaffeefahrt-Veranstalter zu.

Ganz oft geben sich die eigentlichen Veranstalter gar nicht zu erkennen. Auf den Einladungsbriefen und Postkarten ist bei unseriösen Veranstaltern kein konkreter Name, keine Telefonnummer und keine Anschrift vermerkt. Häufig versenden Sie Ihre Anmeldung ganz anonym an ein Postfach. Wenn Sie den Veranstalter persönlich nicht erreichen können oder nicht einmal seinen Namen kennen, dann wird es bei der Durchsetzung Ihrer Verbraucherrechte schwierig. So auch im Fall der Darmstädter Kaffeefahrt-Einladungen:

[…] Die Adresse auf der dubiosen Antwortkarte ist ein Postfach irgendwo in Deutschland, der tatsächliche Veranstalter nicht zu erkennen. Ebenfalls werden keine Rufnummern, Internet- oder E-Mail-Adressen angeben. Durch diesen Umstand sowie den vielen Versprechungen im Vorfeld, wird bereits klar, dass die Teilnehmer eine höchst unseriöse Veranstaltung erwartet. […] Pressemitteilung Polizei Südhessen am 27.08.2018

Wie können Sie sich schützen und welche Rechte haben Sie?

Die Polizei rät, dass Seniorinnen und Senioren auf derartige Einladungen zu Kaffeefahrten gar nicht reagieren und nicht teilnehmen sollten. Wer einmal im Bus sitzt ist den Veranstaltern häufig ausgeliefert. Schließlich möchte niemand auf eigene Kosten zurückfahren. Sie gelangen womöglich an sehr geschickte Betrüger, die Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen werden. Häufig wird hier mit psychologischen Tricks gearbeitet. Auch von eingeschlossenen Reiseteilnehmern wurde schon berichtet. 

[…] Die Polizei rät daher allen angeschriebenen Bürgerinnen und Bürgern: Ignorieren Sie entsprechende Einladungsschreiben! Wer erst einmal in einen „Kaffeefahrten-Bus“ eingestiegen ist, begibt sich in die Hände von unseriösen Verkäufern, die es nur auf Geld abgesehen haben. Unterschätzen Sie das betrügerische Geschick der Werbeveranstalter nicht, die über ausreichend Erfahrung verfügen, auch noch so vorsichtige Teilnehmer, um den Finger zu wickeln. Begeben Sie sich nicht in die Hände der mutmaßlichen Betrüger und lassen Sie die Finger von „Kaffeefahrten“, so können Sie böse Überraschungen in nachhinein vermeiden! […] Pressemitteilung Polizei Südhessen am 27.08.2018

Ganz ohne Rechte stehen Tagesausflügler allerdings nicht da. Allerdings scheitert die Durchsetzung der Verbraucherrechte oft an den unbekannten Veranstaltern. Wer einmal bezahlt hat, bekommt oft kein Geld zurück. Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt, dass Sie grundsätzlich auf die versprochene Reise bestehen können und Anspruch auf einen Teil des gezahlten Reisepreises haben, wenn die Reise an ein anderes Ziel geht oder verkürzt wird. Zudem müssen die Veranstalter auch die Gewinnversprechen einlösen. Allerdings bekommen Verbraucher oft wertlose Geschenke oder die Ansprüche können mangels greifbarem Verantwortlichen nicht durchgesetzt werden. Auch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht steht dem Kaffeefahrt-Teinehmer für Käufe während der Verkaufsveranstaltung zu. 

Folgende Tipps der Verbraucherzentrale Bayern sollten Kaffeefahrt-Teilnehmer und Interessenten beachten:

  • Kaffeefahrten sollen in erster Linie die Kasse des Verkäufers zum Klingeln bringen. Dabei gilt: Je günstiger die Reise, desto spärlicher die touristischen Attraktionen. Lassen Sie also im Zweifel die Finger davon.
  • Wer trotzdem mitfahren will: Keiner kann Sie zwingen, an der Verkaufsveranstaltung teilzunehmen. Sie können in der Zeit genauso gut etwas anderes unternehmen. Trotzdem haben Sie einen Anspruch auf alle bezahlten Leistungen. Der Veranstalter darf Sie also nicht von der gebuchten Schifffahrt ausschließen oder die Verpflegung streichen. Auch die versprochenen – allerdings oft geringwertigen – Geschenke dürfen Sie einfordern. Ob Sie diese auch bekommen, ist eine andere Frage.
  • Denken Sie dran: Die auf der Werbeveranstaltung angebotenen Waren sind meist überteuert oder minderwertig. Fallen Sie nicht auf die unzähligen Versprechungen der Verkäufer herein, Wundermittel gibt es nicht! Vorsicht ist auch bei „Sonderangeboten“ und „Spezialrabatten“ angebracht. 
  • Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Kauf drängen! Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht wollen oder nicht verstanden haben! Lassen Sie sich nicht durch Drohungen einschüchtern!
  • Achten Sie bei einer Bestellung auf das richtige Datum im Vertrag und verlangen Sie die Vertragsdurchschrift! Name und Adresse des Verkäufers müssen dort vollständig angegeben sein. Ein Postfach reicht für eine spätere Reklamation nicht aus. Vorsicht ist trotzdem angebracht, denn manche Händleradressen sind frei erfunden.
  • Zahlen Sie nichts an! Wer den Kaufvertrag widerruft, bekommt sonst womöglich nur schwer sein Geld wieder zurück.
  • Wer den Kauf bereut: Die meisten Verträge, die auf Kaffeefahrten geschlossen werden, können ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden – am besten per Fax mit Sendebericht oder per Einschreiben. Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bleibt Ihnen auch noch länger (ein Jahr und 14 Tage) Zeit, sich vom Vertrag zu lösen.

Und auch wenn Sie an der Fahrt bereits teilgenommen haben und eingesperrt in einer Verkaufsveranstaltung sitzen, können Sie sich noch wehren. Rufen Sie die Polizei über den Notruf 110 an. In den meisten Fällen werden die Verkäufer fluchtartig die Werbeveranstaltung verlassen.

Bernhard Stitz kämpft gegen Abzocker auf Kaffeefahrten

Unseriöse Veranstalter von Kaffeefahrten haben vor einem Polizisten im Ruhestand Angst. Bernhard Stitz ist ein Ex-Polizist und kennt die Maschen der Kaffeefahrt-Veranstalter wie kaum ein anderer. Er erkennt bereits an der Einladung, wie die ahnungslosen Rentner abgezockt werden sollen. Regelmäßig sprengt er gemeinsam mit eingeladenen Senioren die unseriösen und oft auch illegalen Verkaufsveranstaltungen. Der NDR hat den pensionierten Polizisten im Rahmen einer Dokumentation begleitet. Wer einmal Kaffeefahrt-Luft schnuppern möchte, ohne selbst auf die Nase zu fallen, der sollte sich das nachfolgende Video ansehen:

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Bei Kaffeefahrt betrogen? Was können Sie tun?

Wenn Sie auf einer Kaffefahrt abgezockt wurden und erst zuhause zur Besinnung kommen, dann sollten sie schnell handeln. Zunächst ist zu prüfen, ob Sie schon etwas angezahlt haben und ob der eventuell abgeschlossene Kaufvertrag noch widerrufen werden kann. Wir empfehlen geprellten Senioren, dass sie sich an die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale wenden. Dort bekommen Sie einen kompetenten Rechtsrat und Ihre Ansprüche können unter Umständen durchgesetzt werden.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Kaffee-Fahrten / Verkaufsveranstaltungen gemacht?

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