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Verbraucherzentrale warnt: Betrüger haben es auf Osterurlauber abgesehen


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Wenn Sie über Ostern einen Kurzurlaub machen möchten, dann könnte Sie in die Fänge von Betrügern geraten. Diese bieten vermeintlich günstige Unterkünfte an und zocken damit die ahnungslosen Urlauber ab. Wir erklären, welche Gefahr besteht und wie Sie diese minimieren.

Wie in jedem Jahr werden die Unterkünfte über Ostern in beliebten Regionen knapp. Wer kurzentschlossen noch schnell verreisen möchte, findet oft nur über alternative Portale wie eBay Kleinanzeigen, Airbnb, wimdu.de oder 9flats.com kostengünstige Übernachtungen. Das ist grundsätzlich auch kein Problem. Allerdings finden auf diesen Vermittlungsportalen nicht nur Urlauber und Vermieter zusammen. Auch Betrüger haben diese Plattformen für sich entdeckt und veröffentlichen dort Lockangebote, berichtet die Verbraucherzentrale Bayern.

Mit realistischen aber verhältnismäßig günstigen Angeboten werden Reisende angesprochen und in die Falle gelockt. Häufig handelt es sich um optisch lukrative Unterkünfte in guter Lage. Auch die Bewertungen geben meist keinen Anlass zur Sorge. Allerdings hat die Kontaktaufnahme über das Internet immer den negativen Beigeschmack, dass Sie selbst letztlich nie wissen, mit wem Sie gerade kommunizieren. Betrüger könnten beispielsweise das Konto eines ehrlichen Vermieters gehackt haben oder die Kriminellen haben extra für Betrugszwecke ein Konto eröffnet.

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Kann man betrügerische Angebote erkennen?

Ja, denn häufig laufen diese nicht so ab, wie das auf den jeweiligen Plattformen vorgesehen ist. Ein wichtiges Kriterium ist, dass Betrüger häufig versuchen die Kommunikation nicht über das Nachrichtensystem der jeweiligen Plattform abzuwickeln. Vielmehr möchten die angeblichen Vermieter unter verschiedenen Vorwänden per E-Mail kommunizieren. Das ist ein großes Problem, da die jeweiligen Plattformen Sie so nicht mehr schützen können. Denn betrügerischer Schriftverkehr wird auf den meisten Portalen automatisiert erkannt.

Vermeintlich günstige Angebote mit gefälschten Bewertungen sollen Verbraucher dazu bewegen, ihre Anfrage an eine angegebene E-Mail-Adresse zu senden

Tatjana Halm, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern am 26.03.2019

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Die Betrugsmasche mit der Kommunikation per E-Mail oder WhatsApp ist seit längerer Zeit bekannt und wird fast täglich angewendet. Und jeden Tag fallen neue Nutzer darauf herein. Wir haben beispielsweise über den Betrug auf eBay Kleinanzeigen berichtet, der nach dem gleichen Muster abläuft.

Ein weiteres Merkmal für einen möglichen Betrug ist bei der Zahlungsweise zu finden. Häufig soll die Zahlung über Bargeldtransferdienste wie Western Union, über Paypal Freunde oder über eine Überweisung auf eine ausländische Bankverbindung abgewickelt werden. Alle diese Zahlungsweisen haben gemeinsam, dass Sie kein Geld zurückholen können.

Wie können Sie sich vor dem Betrug schützen?

Wickeln Sie die Kommunikation mit dem potenziellen Vermieter immer nur über das Nachrichtensystem des jeweiligen Portals ab. Lassen Sie sich nicht auf E-Mail oder WhatsApp umleiten. Außerdem ist es zu empfehlen, dass Sie telefonisch Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen. Die meisten Betrüger telefonieren nicht und können so schon aussortiert werden. Nicht zuletzt sollten Sie bei der Zahlung aufpassen. Meiden Sie Bargeldtransferdienste. Auch die Bezahlung via PayPal Freunde ist riskant. Und natürlich sollten Sie kein Geld auf ausländische Bankverbindungen überweisen.

Will der Vermieter das Geld auf ein ausländisches Konto oder per Überweisung über Zahlungsdienste wie Western Union erhalten, deutet dies auf betrügerische Machenschaften hin

Tatjana Halm, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern am 26.03.2019

Sinnvoll ist es auch, wenn Sie im Internet Informationen über den Vermieter recherchieren. In der Regel hat dieser eine Webseite, die Sie prüfen können. Rufen Sie die dort angegebene Rufnummer an, um das Angebot zu verifizieren. Damit gehen Sie sicher, dass Betrüger nicht die Identität eines echten Vermittlers gestohlen haben. Bei Buchungen über Webseiten von Vermietern sollten Sie darauf achten, dass diese per HTTPS-Verschlüsselung geschützt sind. Sonst könnten fremde Ihre übermittelten Daten mitlesen.

Wenn das alles geklappt hat und Sie eine wundervolle Unterkunft gefunden haben, dann wünschen wir Ihnen einen schönen Urlaub.

Quelle: Vorsicht bei günstigen Unterkünften zu Ostern auf verbraucherzentrale-bayern.de

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