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Warnung: E-Mail von Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth enthält Virus


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Mit einer makaberen E-Mail versuchen Cyberkriminelle einen Trojaner auf Ihrem Rechner zu platzieren. Per E-Mail von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth werden Sie angeblich als Zeuge in einem Mordfall geladen. Doch Vorsicht: Die E-Mail ist gefälscht und stammt nicht von der Staatsanwaltschaft. Im Anhang befindet sich ein Virus.

Die E-Mail stammt angeblich von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und ist gezeichnet von Oberstaatsanwalt Dr. Marian Ekkesch. Für viele Empfänger wirkt die Nachricht tatsächlich wie ein offizielles Schreiben. Es handelt sich jedoch nicht um ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Vielmehr wird der Name der Behörde missbraucht, um einen Trojaner zu verbreiten.

Die Schadsoftware befindet sich im Anhang der gefälschten Vorladung. Leider öffnen einige Empfänger den Dateianhang und installieren auf diese Weise die Malware. Laut der Polizei Mittelfranken bekommen die Betrüger über die Schadsoftware Zugriff auf Ihren Computer. Denkbar ist, dass die Kriminellen Ihren Computer für weitere Straftaten nutzen, Daten ausspähen oder unbrauchbar machen und den Virus von Ihrem PC aus weiterverbreiten. Deshalb die dringende Warnung:

Öffnen Sie die angehängte ZIP-Datei auf keinem Fall!

Staatsanwaltschaft lädt Sie als angebliche Zeugen in einem Mordfall

Die schockierende Meldung, dass es sich um ein 8 Jahre altes, ermordetes Mädchen handelt, wirkt auf Empfänger im ersten Moment beängstigend. Besorgniserregend ist, dass der Empfänger der E-Mail ein Mordzeuge sein soll. Um mehr Informationen zu bekommen, haben bereits einige Empfänger den Anhang geöffnet. Dort befand sich jedoch kein offizielles Dokument, sondern ein Trojaner.

Vorsicht bei ZIP-Anhängen in unerwarteten E-Mails

Sobald Sie eine unerwartete E-Mail mit einer ZIP-Datei im Anhang bekommen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um einen Virus handelt. Dabei ist es unerheblich, wie sensationell oder bedrohlich die eigentliche Nachricht in der E-Mail ist. Aktuell sorgen Mahnungen im Namen diverser Unternehmen für viel Aufsehen bei Internetnutzern.

Sollten Sie die oben genannte E-Mail erhalten haben, dann öffnen Sie den Anhang nicht. Auch andere E-Mails mit ZIP-Anhängen können möglicherweise Schadsoftware enthalten. Lesen Sie zu diesem Thema auch gerne unseren Ratgeber: Spam-E-Mails erkennen einfach erklärt.  

Wir raten Ihnen nach dem Öffnen des Dateianhangs zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

  • Schalten Sie den Computer so schnell wie möglich aus, damit der Virus keinen weiteren Schaden verursachen kann.
  • Lassen Sie die Schadsoftware von einem Spezialisten entfernen.
  • Ändern Sie auf einem anderen Gerät vorsichtshalber alle nach der Infektion verwendeten Passwörter.

Denken Sie daran, dass Sie Ihren Computer mit einem hochwertigen Virenscanner ausstatten, damit zukünftig die Installation von Schadsoftware verhindert wird. Auf Onlinewarnungen.de erfahren Sie, welche Virenscanner für Windows im Test sehr gut abgeschnitten haben. Erfahrene Nutzer können den Virus unter Umständen mit einem der nachfolgenden Tools selbst entfernen:

Malwarebytes – Software Download

Malwarebytes bietet Schutz in Echtzeit. Dabei erkennt das Programm bösartige Software, bevor Sie ausgeführt wird und Schaden anrichten kann. Während Sie im Internet surfen, werden Sie vor bekannten unsicheren Webseiten gewarnt.

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AdwCleaner: unerwünschte Programme und Adware entfernen

Die kostenlose Software AdwCleaner von Malwarebytes hilft Ihnen, wenn sich unerwünschte Software wie Adware oder Browser-Hijacker auf Ihrem PC befinden. Durch die Entfernung der bösartigen Programme erhöht sich oft auch die Leistungsfähigkeit des Windows-PCs. In dieser

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Staatsanwaltschaften schicken keine E-Mails

Derartige Vorladungen, wie beispielsweise als Zeuge in einem Mordfall, werden von der Staatsanwaltschaft generell nicht per E-Mail versandt. Offizielle Dokumente werden über den Postweg zugestellt, in der Regel per Einschreiben. Fallen Sie auf diese Tricks nicht herein.

Haben Sie diese E-Mail auch bekommen?

Ist bei Ihnen die Vorladung der Staatsanwaltschaft Nürnberg auch per E-Mail eingegangen und haben Sie den Fake sofort erkannt? Bitte berichten Sie in den Kommentaren, woran Sie die Fälschung erkannt haben. Sie helfen damit anderen Nutzern bei der Beurteilung solcher E-Mails.

Falls Sie diese oder andere gefälschte E-Mails im Namen von Behörden oder bekannten Unternehmen in Ihrem Postfach haben, dann leiten Sie diese bitte an [email protected] weiter. Wir prüfen diese Nachrichten und warnen bei Bedarf andere Leser.

(Quelle: Polizei Mittelfranken)

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