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GEZ-Trick: Beiträge mit Bargeld bezahlen – Funktioniert das?


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Kommt man um die Zahlung von GEZ-Beiträgen, wenn man den Bargeldtrick anwendet? Reicht es aus, der GEZ einfach nur mitzuteilen, dass man die Beiträge in bar bezahlen möchte? Wir lösen die Frage auf.

Lange Zeit hielt sich im Internet die Geschichte mit dem Bargeldtrick. Angeblich sollte man um die Zahlung der GEZ-Beiträge kommen, wenn man nur darauf besteht, dass man in bar anstatt per Überweisung vom Bankkonto oder Lastschrift zahlen möchte. Es gab und gibt zahlreiche Anleitungen und Webseiten, die diesen vermeintlichen Trick unter die Leute bringen. 

Wenn es nach dem Internet geht, kann man die GEZ (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) also ganz leicht mit Bargeld austricksen. Doch leider geht es nicht immer nach dem Internet. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, das dem Bürger keine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen zusteht. Im Umkehrschluss bedeutet dass, das der Bürger sich an die Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten halten muss und seine Rundfunkbeiträge per Lastschrift oder mit einer Überweisung bezahlen muss. Doch worum ging es überhaupt?

Die Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten erlauben die Beitragszahlung der Rundfunkbeiträge nur bargeldlos. Das bedeutet, dass der Beitragsschuldner, also der Bürger, die Rundfunkgebühren entweder mittels Lastschrift von seinem Girokonto abbuchen lässt oder den Beitrag selbst überweist. Das gefiel einem Beitragszahler nicht. Er war der Meinung, dass er das Recht hat, die Forderung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in bar zu bezahlen. Der WDR lehnte die Barzahlung ab. Der Beitragszahler war mit dieser Entscheidung des WDR nicht einverstanden und reichte Klage ein.

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Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Daraufhin stellte der Kläger einen Antrag, für das Urteil das Rechtsmittel der Berufung zuzulassen. Am 13. Juni 2017 hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts den Antrag des Klägers abgelehnt (2 A 1351/16 (I. Instanz: VG Köln 6 K 7425/15)). Zur Begründung teilt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Pressemitteilung mit:

[…] Es sei bereits zweifelhaft, ob das Bundesbankgesetz das vom Kläger angenommene grundsätzliche Verbot enthalte, einen zwingend bargeldlosen Zahlungsverkehr anzuordnen. Jedenfalls stünden aber weder diese Vorschrift noch Grundrechte einer entsprechenden Anordnung im Bereich der Massenverwaltung entgegen. Sie sei vielmehr durch die Ziele der Verwaltungsvereinfachung und der Kostenminimierung gerechtfertigt. Es liege auch und gerade im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers, von ihm letztlich mitzutragende Verwaltungskosten möglichst gering zu halten. Diese im Steuer- und Sozialversicherungsrecht anerkannten Maßstäbe seien für die Einziehung von Rundfunkbeiträgen gleichermaßen einschlägig. Demgegenüber sei die damit verbundene Belastung des Einzelnen jedenfalls dann kaum nennenswert, wenn er – wie der Kläger – über ein Girokonto verfüge. […]Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Damit hat das Gericht endgültig entschieden, dass der Bürger kein grundsätzliches Recht auf die Barzahlung von Rundfunkbeiträgen hat. Damit ist auch klargestellt, dass der Trick mit der Bargeldzahlung nicht funktioniert. Bleibt nur zu hoffen, dass damit auch die endlosen Posts in sozialen Netzwerken wie Facebook und WhatsApp sowie die Kettenbriefe zum Thema GEZ-Abwehr mit Bargeldtrick der Vergangenheit angehören.

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2 Gedanken zu „GEZ-Trick: Beiträge mit Bargeld bezahlen – Funktioniert das?“

  1. Zum Thema Barzahlung bei der GEZ:

    Nun gibt es zwar dieses Urteil dass Barzahlung nicht möglich ist, in der Praxis sieht das aber ganz anders aus. Man kann als Antwort auf jedes Schreiben dieser Abzocker ihnen erklären, dass der fällige Betrag in bar bei einem zu Hause zur Abholung bereit liegt. Bis der Vollstrecker dann vor der Tür steht, ist meist schon 1 Jahr oder länger vergangen. Man sollte – damit der Gerichtsvollzieher richtig Freude hat – den fälligen Betrag in Cent Münzen parat haben. Er muss ihn zählen und mitnehmen, tut er es nicht, benachteiligt er den Gläubiger (GEZ). Die Regel aus dem Handel (nur 50 Münzen) greift hier nicht. Und pfänden darf er auch nichts, da man ja das Geld da hat und zahlen will. Die geringen Mehrkosten für die Vollstreckung sollte einem das Gesicht des Eintreibers schon wert sein……Dieser Tipp ist für Leute gedacht, die sich nicht trauen die Zwangsgebühr komplett zu verweigern. Das ist in jedem Fall immer die bessere Lösung.

    Antworten
    • … funktioniert wohl nur, wenn kein eigenes Bankkonto vorhanden ist oder man das Glück hat, dass dieses nicht bekannt ist. Ansonsten macht der GV Dir das Bankkonto dicht und gut ist. Macht einen sehr schlechten Eindruck bei der Hausbank (Pfändungen werden über Jahre gespeichert)und macht Arbeit … viel Aufwand und Risiko wegen EUR 17,- im Monat.
      .
      Leider taugen 99% der Tipps aus dem Netz nicht wirklich gegen die GEZ- Eintreiber. Institutionen und Gericht halten zusammen.

      Gruß Georg

      Antworten

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