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Netto, EDEKA und Marktkauf: Popcorn der Marken „American Style“ und „GUT & GÜNSTIG“ zurückgerufen – Rückruf ausgeweitet (Update)


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Die Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount, EDEKA und Marktkauf mussten das Popcorn süß der Marken „American Style“ und „GUT & GÜNSTIG“ aus den Regalen nehmen. Es wurde eine erhöhte Menge an Tropanalkaloiden festgestellt. Wir verraten, was das bedeutet.

Immer wieder müssen Lebensmittel aus den unterschiedlichsten Gründen zurückgerufen werden. Egal ob Keime, Verunreinigungen, falsche Etiketten oder fehlende Inhaltsangaben – alles kann zu einer großen Gefahr für den Verbraucher werden. Damit Sie geschützt werden, werden die Nahrungsmittel sofort zurückgerufen, wenn eine kleine Abweichung von der Norm auftritt.

Bei dem bei Netto Marken-Discount, EDEKA und Marktkauf verkauften Popcorn süß wurde eine erhöhte Menge an Tropanalkaloiden festgestellt. Diese können beim Verzehr gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen. Sehstörungen, erweiterte Pupillen, Mundtrockenheit oder Müdigkeit können die Folge sein. Auch gesundheitsschädigende Auswirkungen sind nicht ausgeschlossen. Deshalb sollten Sie die betroffenen Packungen nicht mehr verzehren.

Welche Chargen des Popcorn sind betroffen?

Zurückgerufen werden die Artikel:

  • Popcorn süß „American Style“ (200g)
  • Popcorn süß „GUT & GÜNSTIG“ (100g)
  • Popcorn süß „GUT & GÜNSTIG“ (200g)

Die betroffenen Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) sind:

Update 31.05.2018

Der Rückruf wurde ausgeweitet. Mittlerweile sind nicht mehr nur die unten genannten Mindesthaltbarkeitsdaten betroffen. Vielmehr werden jetzt alle Packungen zurückgerufen, die ein Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 11.01.2019 aufweisen.

———–

  • 02.10.2018
  • 03.10.208
  • 04.10.2018

Die Information zum Mindesthaltbarkeitsdatum finden Sie auf der Rückseite der Verpackung.

Die XOX Gebäck GmbH und die Handelsunternehmen Netto Marken-Discount, EDEKA und Marktkauf haben umgehend reagiert und die Ware sofort aus dem Verkauf genommen.

Was sollen Sie mit dem Popcorn machen?

Auf keinen Fall sollten Sie das Popcorn verspeisen. Bringen Sie es in den Markt zurück, wo Sie es erworben haben. Auch eine Filiale der Kette ist sicher möglich. Sie bekommen den Kaufpreis erstattet, auch wenn Sie den Kassenbon nicht vorlegen können.

Verbraucheranfragen beantwortet der Kundenservice der XOX Gebäck GmbH unter der Telefonhotline 0151 414 314 93 oder per Mail über [email protected].

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