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drfischerconsulting.de: Unternehmen besitzt keine Zulassung nach § 32 KWG


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Dubiose Webseiten im Internet versprechen immer wieder lukrative Anlageformen mit hohen Gewinnen. Doch in vielen Fällen handelt es sich um falsche Versprechungen oder sogar Finanzbetrug. Auf drfischerconsulting.de wirbt ein Unternehmen für den Arbitrage-Hochfrequenz-Handel und verspricht Top-Ertrag ohne Risiko. Allerdings fehlt dem Unternehmen in Deutschland das Wichtigste.

Es klingt immer wieder verlockend. In Zeiten von niedrigen Zinsen auf dem konservativen Bankkonto suchen immer mehr Verbraucher nach lukrativen Anlageformen für ihr Geld. Schnell werden Sie im Internet fündig und entdecken im Umfeld von Kryptowährungen wie Bitcoin sowie dem Online-Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), binären Optionen oder Aktien und Rohstoffen scheinbar interessante Renditen. Doch oft können die Webseiten nicht halten, was sie versprechen. Im Gegenteil. Nicht selten verlieren die Verbraucher als Spekulant ihr gesamtes Geld. Vor diesem Geldverlust durch betrügerische Handelsplattformen hat kürzlich auch das Bundeskriminalamt gewarnt.

Auf der Webseite drfischerconsulting.de bietet die Firma Dr. Fischer Consulting aus Berlin ebenfalls sehr lukrative Geldanlagen an. Die Rendite soll angeblich mindestens 3 Prozent monatlich betragen. Zusätzlich wirbt das Unternehmen mit dem Slogan „Top-Ertrag ohne Risiko“. Deutsche Verbraucher sollten jedoch vorsichtig sein, denn dem Anbieter fehlt eine der wichtigsten Voraussetzungen.

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Dr. Fischer Consulting fehlt die Erlaubnis

Möchte ein Unternehmen in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, so bedarf es der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht laut § 32 KWG. Das Kreditwesengesetz soll die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft und den Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust der Einlagen sicherstellen. Die Firma Dr. Fischer Consulting aus Berlin besitzt keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland. Davor hat aktuell die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gewarnt:

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Dr. Fischer Consulting, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.BaFin Mitteilung am 01.04.2019

Da es hier um Ihr Geld geht, sollten Sie zum Schutz Ihrer Investitionen davon Abstand halten. Schließlich hält sich ein Unternehmen nicht an deutsche Rechtsnormen. 

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Wurden Ihnen auch traumhafte Renditen versprochen?

Kennen Sie diese Versprechungen im Internet auch und wie gehen Sie damit um? Über die Kommentare unterhalb des Artikels können Sie sich über das Thema austauschen. Sollten Sie auf eine unseriöse Anlage gestoßen sein, dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an die Redaktion ([email protected]).

1 Gedanke zu „drfischerconsulting.de: Unternehmen besitzt keine Zulassung nach § 32 KWG“

  1. Bloss nicht diesem Ganoven Dr. Fischer aus Österreich auf den Leim gehen!
    Er wirb tatsächlich und fälschlicherweise damit, von der BaFin überprüft worden zu sein.
    Wegen Betrug würde ich ihn gern im Gefängnis wissen!

    Antworten

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