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Kleinanzeigen: PayPal-Zahlung ist nicht immer sicher


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Dass die Zahlung per PayPal nicht grundsätzlich sicher ist, zeigt ein aktueller Fall, über den die Stiftung Warentest berichtet. Das 22-jährige Opfer hat sein Notebook verkauft und musste das per PayPal erhaltene Geld zurückzahlen. Wir erklären, was es damit auf sich hat und worauf Sie bei der PayPal-Zahlung achten sollten.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Nutzer eines Kleinanzeigenmarktes nach einer Zahlung per PayPal leer ausgeht, weil er weder Geld noch die Ware hat. Erst im März haben wir über eine Polizeimeldung aus Sachsen berichtet, wo ein Verkäufer trotz PayPal-Zahlung den Schaden hatte.

Jetzt trifft es erneut eine Verkäuferin auf einem Kleinanzeigenportal. Konkret sollte laut Stiftung Warentest ein Notebook über das Onlineportal Shpock verkauft werden. Allerdings hat die Masche weniger etwas mit Shpock zutun. Betrogen werden können Sie nach diesem Schema auch auf anderen Portalen wie eBay Kleinanzeigen oder Quoka.

Wir weisen darauf hin, dass die genannten Kleinanzeigenportale hier keine Schuld trifft, da das Geschäft direkt zwischen Käufer und Verkäufer abgewickelt wird.

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So wurde die 22-jährige Studentin betrogen

Laut der Stiftung Warentest nutzte die Studentin das Kleinanzeigenportal Shpock, um dort ein gebrauchtes Notebook zu verkaufen. 650 Euro wollte die Frau für den Computer haben. Und genau diesen Betrag bekam Sie von einer Käuferin auf Ihr PayPal-Konto überwiesen. Mit der Käuferin stand Sie via WhatsApp in Kontakt. Nach der PayPal-Zahlung teilte die Notebook-Käuferin mit, dass ihr Bruder den Computer persönlich abholen kommt. So kam es, dass die Studentin dem vermeintlichen Bruder das Gerät aushändigte. Ein Fehler, der ihr teuer zu stehen kam.

Als die Studentin am nächsten Tag in Ihr PayPal-Konto sah, glaubte Sie Ihren Augen kaum. Die 650 Euro wurden zurückgebucht. Was war passiert? Die vermeintliche Käuferin hatte mit einem gehackten PayPal-Konto bezahlt und der rechtmäßige Eigentümer hatte den Betrag zurückbuchen lassen. Laut Stiftung Warentest ist der Kauf per PayPal nur beim Versand der Ware abgesichert. Wer die Ware persönlich übergibt, kann im Betrugsfall leer ausgehen. 

Wie sicher sind PayPal-Zahlungen bei Kleinanzeigen?

Wir schätzen die Sicherheit einer PayPal-Zahlung im Rahmen von Kleinanzeigenmärkten als niedrig ein. Unabhängig von der Frage, ob der PayPal-Verkäuferschutz nur beim Versand der Ware gilt, könnte es noch ein ganz anderes Problem geben. Häufig wird auf Kleinanzeigenmärkten die PayPal-Zahlung an Freunde & Familie genutzt. Diese stellt ein hohes Risiko für den Käufer dar. Denn hier entfällt der Käuferschutz. Liefert der Verkäufer nicht, geht der Käufer unter Umständen ebenfalls leer aus. Wir haben über diese Betrugsmasche bereits berichtet.

Zahlt bei einem Kauf immer per „Waren & Dienstleistungen“, denn nur dann gilt der PayPal-Käuferschutz. Werdet ihr gebeten, für einen Kauf die Zahlungsoption „Freunde & Familie“ auszuwählen, ist das kein gutes Zeichen.PayPal Warnung auf Facebook

Wir raten deshalb grundsätzlich dazu, dass Sie auf Kleinanzeigenmärkten unter privaten Nutzern keine PayPal-Zahlung nutzen. Tauschen Sie Geld nur gegen Ware und passen Sie auf, dass Ihnen kein Falschgeld angedreht wird. Der Versand von Ware ist immer ein hohes Risiko – für Käufer wie für Verkäufer. 

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Anleitungen zu PayPal

Grundsätzlich ist PayPal ein sicheres Zahlungsmittel, wenn das PayPal-Konto verantwortungsbewusst eingesetzt wird und der Nutzer den Blick für die Sicherheit nicht verliert. Auf Onlinewarnungen.de finden Sie einige nützliche Anleitungen für Paypal.

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Weitere PayPal-Anleitungen anzeigen

Weitere Informationen zu Betrugsmaschen auf eBay Kleinanzeigen finden Sie in dieser Übersicht.

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Benutzer-Bewertung
4 (2 Stimmen)

1 Gedanke zu „Kleinanzeigen: PayPal-Zahlung ist nicht immer sicher“

  1. Moin. Es scheint aber noch eine neue Masche zu geben. Ich als Käufer habe etwas in gutem Glauben verkauft und gut bebildert. Der Käufer hat dann einen Mangel angegeben, der keiner war. Er forderte Preisnachlass. Die Zahlung erfolgte über PayPal mit Käuferschutz. Der Käufer drohte mit Konsequenzen über PayPal, da er von dem Käuferschutzrecht, meiner Meinung ungerechtfertigt, Gebrauch machen wollte. Diese Drohung wurde durch die Aufforderung einer schnellen Zahlung untermauert. Da ich als Verkäufer die Sache ja nun nicht mehr habe, kann ich den Beweis der Mängelfreiheit nicht liefern. Deshalb habe ich einen Teilbetrag wieder per PayPal erstattet.
    Dies scheint auch eine neue Masche zu sein, um Käufer im Nachhinein zu schädigen.
    Vielleicht kann man dem einmal nachgehen.
    Grüße Christoph Stuch

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